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Berlin – Eine Erotikdarstellerin mit mehr als 100.000 Followern wehrte sich vor Gericht – und gewann. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte ihr komplettes Instagram-Angebot aus Jugendschutzgründen verboten. Doch das Verwaltungsgericht Berlin entschied: Das Totalverbot geht zu weit.

Die Behörde darf nur die Teile untersagen, die Minderjährige tatsächlich beeinträchtigen können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Medienanstalt beanstandete alle Inhalte

Im November 2022 hatte die Medienanstalt das gesamte Instagram-Angebot der Frau untersagt. Die Begründung: Sie stelle sich betont sexualisiert dar. Laut Behörde zeige sie ein einseitiges Bild von Sexualität, das Minderjährige verstören könne.

Die Frau akzeptierte das nicht – und zog vor Gericht. Mit Erfolg.

Richter: Große Teile sind problematisch

Die Richter sehen zwar viele Inhalte als problematisch für unter 16-Jährige an. Deswegen aber das komplette Angebot zu verbieten, sei unverhältnismäßig.

Die Klage war damit erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.