(ctri) Widerstandshandlungen gegen Polizisten und gleichstehende Vollstreckungsbeamte nehmen in Düsseldorf weiter zu. Das geht aus der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Demnach hat die Gesamtzahl der Fälle, in denen Personen Widerstand gegen Maßnahmen von Einsatzkräften leisteten, im vergangenen Jahr mit 688 (2024: 654) einen neuen Höchststand erreicht.
241 Mal wurden Beamte dabei auch tätlich angegriffen – hier verzeichnet die Statistik einen Rückgang um 20 Fälle zum Vorjahr. Infolgedessen waren sechs Mitarbeitende der Düsseldorfer Kreispolizeibehörde im vergangenen Jahr mindestens zeitweise dienstunfähig.
Betroffen davon sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten, wie Annette Henning, Leiterin der Direktion Kriminalität, bei der Vorstellung der Zahlen Anfang März erklärte. So würden immer öfter auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr angegangen. „Kollegen, die beleidigt oder verletzt werden. In Situationen, in denen sie eigentlich helfen oder retten wollen“, sagte Henning. Diese Entwicklung verzeichne seit 2022 eine steigende Tendenz.
Kostenpflichtiger Inhalt Das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte beschäftigt auch die Stadt Düsseldorf. Seit 2020 werden dazu auf verschiedenen Wegen Zahlen erhoben, darunter etwa freiwillige Meldungen wie auch die Fälle, die zur Strafanzeige gebracht werden. Den aktuellsten Zahlen von 2024 zufolge war dies allein 136 Mal der Fall. Die weit überwiegende Zahl der Fälle betraf dabei Mitarbeitende des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD). Aber auch die Hemmschwelle zum Einsatz verbaler Gewalt gegen Mitarbeitende in Bürgerbüros oder Ämtern sei gesunken, sagte Personaldezernent Olaf Wagner damals bei der Vorstellung der Zahlen.
Juristisch sind Widerstandshandlungen im Paragrafen 114 des Strafgesetzbuches geregelt. Wer einen Vollstreckungsbeamten bei einer dienstlichen Handlung tätlich angreift, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Das Bundesjustizministerium kündigte zuletzt eine Verschärfung des Strafrechts an.