Die Erotikdarstellerin, die hinter dem Instagram-Account „Aischepervers“ steckt, darf weiterhin ihre Inhalte in den sozialen Medien verbreiten. Das geht aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hervor.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte den gesamten Account aus Jugendschutzgründen im November 2022 beanstandet und die Weiterverbreitung der Inhalte untersagt. Die mabb ist dafür zuständig, Inhalte von privaten Radio‑ und TV‑Angeboten sowie Onlineplattformen zu beaufsichtigen, um Verstöße zum Beispiel gegen den Jugendschutz zu verhindern. Gegen das Verbot ihres gesamten Accounts hatte die Influencerin mit über 100.000 Followern geklagt.

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Auf ihrem Instagram-Account stellt sich die Pornodarstellerin in körperbetonten Klamotten, teilweise im Bikini und in anzüglichen Posen dar. Die mabb argumentierte, dass ihre Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend seien und ein einseitiges Bild von Sexualität vermittelten.

Zudem seien zu dem Zeitpunkt des Verbots „Bilder von entblößten Körpern mit dem Künstlernamen zusammen“ gepostet worden, sagte eine Sprecherin der Medienanstalt zur Erklärung. Dadurch würde Kindern und Jugendlichen über Instagram „das Auffinden von Pornografie auf anderen Webseiten ermöglicht“. Daher sei das gesamte Angebot unzulässig.

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Das Verwaltungsgericht sieht das anders und gab der Klägerin in einem Urteil vom 23. Februar in wesentlichen Punkten recht. Zwar seien „große Teile des Angebots der Klägerin“ auf Instagram für Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend. Allerdings dürfe die mabb deswegen nicht das gesamte Angebot verbieten. Dies sei unverhältnismäßig, hieß es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

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Nur konkrete Inhalte, die tatsächlich für Jugendliche verstörend sein könnten, dürften beanstandet werden. Das Instagram-Angebot dürfe „nicht in seiner Gesamtheit“ verboten werden. Einzelne Beiträge müssen demnach geprüft werden. Das sei bei etwas mehr als 1000 Bildern mit Textbeiträgen, die die Klägerin auf Instagram veröffentlicht hat, zumutbar, hieß es.

Zudem ergebe sich dadurch für die Erotik-Influencerin ein Lerneffekt: Der Klägerin werde so vor Augen geführt, welche Inhalte mit dem Jugendschutz vereinbar sind – und welche nicht. Die mabb will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.