Nach dem Urteil gegen vier Gewalttäter in Augsburg vor dem Landgericht Augsburg gehen nun mehrere Angeklagte gegen den Schuldspruch vor. Wie berichtet, waren die Männer vergangene Woche von der zuständigen 1. Strafkammer zu Haftstrafen zwischen zwischen drei Jahren und drei Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt worden. Sie hatten im März 2025 ein schwules Pärchen in der Maxstraße verprügelt, teils waren nach Überzeugung des Gerichtes auch homophobe Beleidigungen gefallen. Die längste Haftstrafe hatte Halid S. erhalten.

Der 23-Jährige war schon einmal zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden: 2019 hatte er ebenfalls im Nachtleben einem Mann am Königsplatz einen einzelnen Faustschlag verpasst. Der Mann war an den Folgen gestorben. Erst kurz vor der erneuten Gewalttat im März 2025 war Halid S. aus der Haft entlassen worden. Im jetzigen Prozess ging es um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Strittig war in der Verhandlung, ob die brutale Attacke einen schwulenfeindlichen Hintergrund hatte. Drei der fünf Angeklagten, darunter Halid S., räumten die Gewaltvorwürfe ein, widersprachen allerdings teils der Darstellung der Staatsanwaltschaft, ein homophobes Tatmotiv gehabt zu haben.

Initialzündung sei eine Beleidigung aus der Gruppe von Halid S. gewesen

Marco Müller, Anwalt von Halid S., sagte im Plädoyer, die Opfer seien nicht geschlagen worden, weil sie schwul seien, sondern weil einer von ihnen zuerst mit Gewalt aufgewartet habe und in die Gruppe der Angeklagten hineingestürmt sei. Michael Schneider, Vorsitzender Richter der Kammer, sagte in der Urteilsbegründung, eine „gezielte Hetzjagd auf homosexuelle Menschen“ habe es nicht gegeben. Eine gewöhnliche Auseinandersetzung im Nachtleben sei es aber auch nicht gewesen,  „Initialzündung“ sei eine Beleidigung eines der Mitangeklagten von Halid S. in Richtung eines der Opfer gewesen.

Wie ein Sprecher des Landgerichtes auf Anfrage mitteilt, haben bislang zwei der Angeklagten, darunter Halid S., Revision eingelegt. Das bedeutet, dass das Urteil des Landgerichtes vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft wird. Anders als bei einer Berufung wird also nicht das ganze Verfahren noch einmal neu aufgerollt. Die Erfolgsaussichten einer Revision sind in der Regel gering.

  • Jan Kandzora

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