Vertretung einzeln möglich
Der Vorstandbesteht im Sinne des Paragrafen 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus der Präsidentin, bis zu zwei Vizepräsidenten und gegebenenfalls dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Dem Auszug zufolge wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Damit ist für die eingetragenen Organmitglieder eine Einzelvertretung vorgesehen.
Satzung zuletzt im November 2025 geändert
Die Satzung wurde am 7. Februar 1990 errichtet. Zuletzt wurde sie dem Auszug zufolge durch Beschluss vom 7. November 2025 geändert. Der Tag der letzten Eintragung ist der 6. März 2026. Insgesamt weist der aktuelle Ausdruck sechs bisherige Eintragungen aus.(ha)