
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-Gründen verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Aufsichtsbehörde muss demnach ihre Maßnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschränken, die tatsächlich die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können.
Damit war die Klage einer Erotikdarstellerin im Wesentlichen erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Frau veröffentlicht demnach Beiträge auf Instagram und hat mehr als 100.000 Follower.
Teile der Darstellungen entwicklungsbeeinträchtigend
Den Angaben zufolge beanstandete die Medienanstalt im November 2022 das gesamte Instagram-Angebot der Klägerin und untersagte ihr dessen weitere Verbreitung. Die Frau stelle sich betont sexualisiert dar, hieß es laut Gericht zur Begründung. Die Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von Sexualität und darauf fokussierten Geschlechterrollen. Das könne Kinder und Jugendliche verstören und verunsichern.
Die Erotikdarstellerin akzeptierte das Verbot nicht und zog vor Gericht – mit Erfolg. Zwar sind laut Urteil auch aus Sicht der Richter große Teile der Darstellungen auf Instagram für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend. Deswegen das komplette Angebot der Frau zu verbieten, sei jedoch unverhältnismäßig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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