Wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung ist ein 45-Jähriger in Bremen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann ein massives Lügengeflecht aufbaute und seine damalige Familie sieben Jahre lang kontrollierte, isolierte und quälte. Die Kammer stützte sich auf Tagebucheinträge der Mädchen, Aussagen der Familie und Angaben des Angeklagten. 

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Wie die Vorsitzende Richterin ausführte, redete der Mann seiner damaligen Partnerin und deren beiden Töchtern in den Jahren 2013 bis 2019 ein, sie müssten sich vor der Drogenmafia verstecken und hätten schwere und teils ansteckende Krankheiten. Als angeblicher Arzt gab er ihnen Spritzen unter anderem in den Kopf und sperrte die Mädchen tagelang in ihren Zimmern ein – mit einem Eimer für die Notdurft. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. Weil das Strafverfahren sehr lange dauerte, gewährte das Gericht einen sogenannten Vollstreckungsabschlag von sechs Monaten – die tatsächliche Haftzeit beträgt damit drei Jahre und vier Monate.

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