TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Dynamo Dresden ist vom DFB erneut zu einer Hammer-Strafe verdonnert worden. Insgesamt muss der Zweitligist wegen Fehlverhaltens seiner Fans in gleich vier Fällen 140.440 Euro blechen. Das gab der Verband am Donnerstag bekannt.

Der größte Teil der Summe – nämlich 91.140 Euro – steht im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel am 20. Dezember 2005 bei Holstein Kiel (2:1). In der Urteilsschrift des DFB-Kontrollausschusses heisst es dazu: „Im Fanblock von Dynamo Dresden wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 86 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer und Farbfackeln) entzündet sowie 9 Raketen abgeschossen. Dies führte zu einer Spielunterbrechung von circa 4 Minuten.“

Mehr zum Thema

Der Verband orientiert sich bei der Höhe der Strafe an seinem sogenannten Strafzumessungsleitfaden. Demnach werden bei Zweitligisten 600 Euro pro abgebranntem Bengalo und 1500 Euro pro abgeschossener Rakete fällig. Zudem ist eine Erhöhung der Strafe um 40 % bei einer Spielverzögerung zwischen drei und vier Minuten vorgesehen.

38.300 Euro verlangt der DFB ebenfalls für Pyro-Vergehen beim Auswärtsspiel in Magdeburg am 24. Januar diesen Jahres. In dem Fall werden mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände (10 Bengalische Feuer, 10 Rauchtöpfe und 3 Blinker) aufgelistet, von denen je einer in den Innenraum und den angrenzenden Heimblock geworfen wurde.

Bei der dritten Strafe geht es um das Auswärtsspiel bei Hertha BSC Anfang November. Dort kam es im Oberring des Olympiastadions zu „einzelnen körperlichen Auseinandersetzungen“ zwischen Anhängern beider Vereine. Dafür muss Dynamo 8000 Euro berappen.

Wände, Türen und Toiletten „bestickert“

Schließlich kommen noch 3000 Euro obendrauf, weil auch beim Auswärtsspiel in Elversberg im vergangenen September nicht alles störungsfrei ablief. In der Urteilsbegründung steht dazu: „Während des Spiels kam es zu großflächigen Verschmutzungen des Gastbereichs durch die Anhänger von Dynamo Dresden. Insbesondere Stadionwände, Türen sowie Toilettenanlagen wurden großflächig verschmutzt und „bestickert“. Zudem wurde ein Zaun aus seiner Betonverankerung gerissen und beschädigt.“

Einen Teil der Summe – insgesamt 46.600 Euro – kann der Verein für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss dafür entsprechende Nachweise erbringen. Dynamo hat den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.