Der Angeklagte hatte die Opfer und deren Hinterbliebene im Prozess um Entschuldigung gebeten. Er habe den „Menschen erheblich geschadet“ und könne „den Verlust nie wieder gut machen“. „Es ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht daran gedacht habe, welchen Kummer ich angerichtet habe“, sagte er vor Gericht. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Auch die Anwälte der Opfer, die als Nebenkläger am Verfahren beteiligt waren, plädierten auf eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung darunter. Zwei Monate Haft gelten nach dem Urteil zudem als vollstreckt, weil so viel Zeit verging, bis es zum Prozess kam. Der Führerschein des Mannes wird eingezogen, vor Ablauf von einem Jahr darf die Verwaltungsbehörde ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.