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Dresden – Lisette Nielebock (45) steht vor dem Landgericht in Dresden. Ihr Gesicht und ihr Pullover sind rot beschmiert. Die Farbe soll die zahlreichen Stiche zeigen, mit denen der Täter (16) ihre geliebte Tochter Emma (†21) umgebracht hat. Am Donnerstag fiel das Urteil.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte seit Januar der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel (65) gegen den Schüler wegen Verdachts des Mordes verhandelt. Nur die Richter, der Angeklagte, sein Verteidiger und die Gutachter durften anwesend sein. Selbst die Eltern des Opfers waren ausgeschlossen.

Emma (†21) wurde nach einer Techno-Party im Wald erstochen. BILD zeigt das Foto mit Einverständnis der Familie
Foto: gofundme.com
Eltern dürfen nicht an Prozess teilnehmen
Emmas Mutter kritisiert gegenüber BILD: „Wir sind nicht die Öffentlichkeit, wir sind die Eltern. Wir haben das Recht, als Erstes zu erfahren, was passiert ist und was für ein Urteil kommt. Am Ende darfst du nur zu Hause sitzen und warten, dass du es aus den Nachrichten erfährst. Das geht überhaupt nicht.“ Das ist keine Willkür des Gerichts, sondern im Jugendgerichtsgesetz festgeschrieben. Landgerichts-Sprecher Andreas Feron (63) erläutert: „Die Regelung dient dem Persönlichkeitsschutz des Jugendlichen.“

Auf dieser Lichtung löste die Polizei damals eine illegale Techno-Party auf
Foto: Picxell
Emma nach Techno-Party in Wald erstochen
Laut Staatsanwaltschaft soll der minderjährige Deutsche im Mai 2025 nach einer Techno-Party in einem Wald in Sachsen seine Freundin durch eine Vielzahl an Stichen getötet haben. Der Beschuldigte war nach BILD-Informationen dabei wie von Sinnen. Beide hatten mit anderen Partygästen die Nacht in der Laußnitzer Heide durchgefeiert und waren später zu Fuß auf dem Heimweg.
Zuvor hatten Polizisten den illegalen Rave in Sachsen aufgelöst, der auf einer Lichtung am Wanderweg „Alte Vier“ gefeiert wurde. Nach BILD-Informationen begegneten Partygäste hier Emmas Freund. Der 16-jährige Oberschüler wirkte verwirrt, berauscht, hatte blutige Hände. Dann wurde Emmas Leiche im Unterholz gefunden.
Gericht sieht keinen Mord
Nach zehn Verhandlungstagen kam die Große Jugendkammer jetzt zum Urteil, dass der Täter eine „schwere psychische Erkrankung“ hatte. Zudem war er mit Betäubungsmitteln so berauscht, dass er in absoluter Schuldunfähigkeit handelte. Laut Feron war der Täter zuvor in psychiatrischer Behandlung. Das Gericht sah am Ende einen Totschlag, da die Mordmerkmale nicht erfüllt waren.

Richter Andreas Ziegel (63) im Gespräch mit dem Verteidiger Ulf Israel (53)
Foto: Olaf Rentsch
Femizid als Motiv geprüft
„Insbesondere handelte es sich bei der Tat nicht um einen sogenannten Femizid“, sagt der Sprecher. Das Gericht hatte intensiv nach einem Motiv gesucht, Chats des Täters und des Opfers ausgewertet. Feron: „Die Tat erfolgte nicht im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern fand ihren Ursprung in der Erkrankung des Beschuldigten.“

Während des Prozesses legten immer wieder Freunde und Angehörige Blumen und Kerzen an einer Gedenkstätte vor dem Gericht nieder
Foto: Olaf Rentsch
Schüler für immer in Psychiatrie untergebracht?
Auf freiem Fuß kann der psychisch kranke Killer erst in vielen Jahren kommen. Ein Insider erklärt: „Das geschieht von Amts wegen oder auf Antrag. Dann muss jedoch das psychiatrische Grundproblem beseitigt sein, sonst droht eine lebenslange Unterbringung.“