Die Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs hat eine Ausnahmegenehmigung für einen teils erhöhten Schadstoff-Ausstoß erhalten. Das entschied das Landesamt für Umwelt nach der Bewertung von Einwänden gegen einen weniger strengen Grenzwert. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, gegen die Genehmigung vorzugehen. 

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Es geht um veränderte Schwefeldioxid-Emissionen der Raffinerie. Grund sind laut Unternehmen etwa 20 verschiedene Rohöl-Sorten, die seit dem Importstopp für russisches Öl als Folge des Ukraine-Kriegs verarbeitet werden. Der neue Rohöl-Mix hat demnach einen ungünstigeren Schwefelgehalt. Vor dem Ölembargo floss allein russisches Öl zur PCK. 

„Besondere technische und logistische Herausforderungen“

Das Landesumweltamt stellte fest, „dass die Verarbeitung von alternativen Rohölen durch die PCK gegenwärtig mit besonderen technischen und logistischen Herausforderungen verbunden ist, die weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren oder kurzfristig veränderbar sind“. Ohne die Ausnahmezulassung gebe es ein hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit oder Konkurrenzfähigkeit des Raffinerie-Standortes, heißt in der Ende April veröffentlichten Genehmigung. Die Zulassung gilt bis Ende 2027. 

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„Es besteht die reale Gefahr einer teilweisen oder kompletten Betriebseinstellung der Raffinerie mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Region und auch überregionalen Auswirkungen für die Allgemeinheit“, so die Umweltbehörde weiter. Die derzeitigen Lösungen zur Versorgung der Raffinerie mit geeigneten Rohölen seien als Übergangslösungen anzusehen und dienten vordergründig dem Erhalt der Raffinerie.

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Umwelthilfe will Widerspruch einlegen

Die PCK beantragte eine Ausnahmezulassung vom festgelegten Emissionsgrenzwert für Schwefeldioxid (SO2) als Tagesmittelwert. In Einzelfällen – also an einzelnen Tagen – ist nun ein Ausstoß bis maximal 1.000 Milligramm je Kubikmeter Luft möglich. Der tatsächliche Jahresausstoß soll sich nicht erhöhen: Wenn an einzelnen Tagen höhere Konzentrationswerte zulässig sind, muss die Anlage an anderen Tagen mit geringeren Werten gefahren werden.

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, sie werde Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung einlegen und parallel einen gerichtlichen Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids einreichen. Ein Argument: Das Unternehmen hätte schon längst in eine wirksame Entschwefelungsanlage investieren müssen. 

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Schwefeldioxid, das zur Luftverschmutzung beiträgt, entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels. (dpa)