Maya fällt es schwer über das zu reden, was ihrem Sohn widerfahren ist. Mit Tränen in den Augen sitzt sie in der hintersten Ecke des kleinen Cafés, um nicht von zu vielen Personen gesehen zu werden. Maya, die eigentlich anders heißt, will anonym bleiben, weil sie Konsequenzen für ihre Kinder befürchtet, die irgendwann in dem kleinen Ort, in dem sie wohnt, zur Schule gehen werden. Doch sie gehe diesen Schritt, weil sie die Dinge öffentlich machen wolle, sagt sie dann mit fester Stimme. Denn das Thema Kindeswohlgefährdung werde noch immer tabuisiert.
Mayas Sohn war etwa eineinhalb Jahre alt, als er in die Kita kam. Die größtenteils jungen Erzieherinnen seien komplett überfordert gewesen. Die Bezugserzieherin habe innerhalb weniger Monate dreimal gewechselt, ihr Kind habe nie Vertrauen aufbauen können. Immer wieder sei ihr Sohn einfach im Kinderwagen abgestellt worden, teilweise die gesamte Betreuungszeit, also fünf lange Stunden. „Kein Essen, kein Spielen, kein Wickeln“, sagt Maya. Als die Eltern das Personal darauf ansprachen, habe dieses abgewiegelt: Der Kinderwagen sei ein „Safe Space“ für den Jungen.
Doch ihr Sohn sei kein fröhliches Kind mehr gewesen. Er habe den Kopf mehrmals am Tag auf den Boden geschlagen, sich die Haare ausgerissen, sei nachts zwanzigmal aufgewacht. „Wir haben versucht, eine gemeinsame Lösung mit der Einrichtung zu finden. Aber die Erzieherinnen erkannten keinen Fehler in ihrem Verhalten, allein unser Kind hatte angeblich alles zu verantworten.“
So definiert die Bundesärztekammer Kindesmisshandlung
Die Bundesärztekammer definiert auf ihrer Internetseite Kindesmisshandlung als „Handlungen und Unterlassungen, die Kinder oder Jugendliche dem Risiko eines körperlichen oder psychischen Schadens aussetzen“. Dabei muss der Schaden von den verantwortlichen Personen nicht beabsichtigt sein.
Spezielle Formen der Kindesmisshandlung sind die körperliche und seelische Vernachlässigung. Gemeint ist damit laut Bundesärztekammer, dass sich Verantwortliche nicht angemessen zum Beispiel um die Ernährung oder Hygiene der ihnen Anvertrauten kümmern oder deren Bedürfnis nach Anerkennung und Geborgenheit missachten.
Johannes Heibel, Gründer der bundesweit aktiven „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ kennt solche Fälle. In einem 2024 veröffentlichten Buch hat er viele Erfahrungsberichte gesammelt. In einem Interview mit unserer Zeitung sagte er: „Es gibt überall böse Menschen. Das Hauptproblem sind aber Systeme, die Übergriffe erst möglich machen.“ Wenn es mehr Kontrollen gäbe, würde auch weniger passieren, ist er überzeugt. „Zurzeit aber läuft es eher darauf hinaus, den Betrieb überhaupt aufrecht zu erhalten. Durch den Mangel an Personal ist das für den Betreiber jeden Tag eine Herausforderung.“
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg erhebt jährlich die Daten zu Beeinträchtigungen des Kindeswohls in Kitas. Im Jahr 2024 lagen dort 427 entsprechende Meldungen vor, bei denen Mitarbeitende einer Einrichtung verantwortlich gewesen sein sollen. „Eine direkte Verbindung zu einer angespannten Personalsituation kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da – je nach Einzelfall – auch andere Gründe ursächlich sein können“, stellt Sima Arman-Beck klar. Sie ist die Leiterin der KVJS-Pressestelle.
Auf diese Warnsignale sollten Eltern achten
Sima Arman-Beck rät Eltern, auf Veränderungen bei ihrem Kind zu achten. Wenn ein Kind nicht gern oder nicht mehr gern in die Kita gehe, unruhig werde oder viel weine, sollten Erziehungsberechtigte aufmerksam werden. Manche Kinder reagierten auch mit Schlafstörungen oder Albträumen auf herausfordernde Situationen. „Es kann allerdings nicht automatisch eine Kausalität zwischen dem Verhalten des Kindes und einer Vernachlässigung durch das Personal der Kita hergestellt werden. Die aufgeführten Symptome können vielfältige Gründe haben“, betont die Pressesprecherin.
Eltern sollten sich bei Sorgen oder Unsicherheit direkt an die Fachkräfte oder die Einrichtungsleitung wenden, rät Sima Arman-Beck. Sofern es sich um den Verdacht der Vernachlässigung handele, sei der Träger der richtige Ansprechpartner. Gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und dem Personal sei er für die Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung verantwortlich.
„Uns wurde Rufschädigung vorgeworfen“
In Mayas Fall hat das zu keinem Ergebnis geführt. Die Einrichtungsleitung habe von Anfang an abweisend und herablassend reagiert. Sie und ihr Partner wollten eine unabhängige sozialpädagogische Fachkraft hinzuziehen, die hätte vermitteln sollen. Doch die Einrichtungsleitung habe das verhindert. „Wir wurden eingeschüchtert und uns wurde Rufschädigung vorgeworfen“, erzählt die Mutter.
Irgendwann haben die Eltern die Reißleine gezogen und den Sohn nicht mehr zur Kita gebracht. Eine Alternative hatten sie nicht, sie betreuten ihn abwechselnd zu Hause im Homeoffice. Das sei keine leichte Situation gewesen, aber ihrem Kind sei es von da an besser gegangen. Vom ersten Tag an, an dem es nicht mehr in die Kita musste, habe es sich keine Haare mehr rausgerissen und den Kopf nicht mehr unkontrolliert auf den Boden geschlagen. Nach einiger Zeit habe es auch wieder besser geschlafen.
Die Eltern betreuten das Kind abwechselnd im Homeoffice. Foto: Symbolbild dpa
Im Nachhinein fragt sich Maya, warum sie nicht früher reagiert hat. Sie mache sich Vorwürfe, dass ihr Sohn so lange habe leiden müssen. Doch irgendwie habe sie den Fachkräften auch vertraut – oder vertrauen wollen, sie habe auf eine gute Lösung gehofft.
Hier hat Maya Hilfe gefunden
Maya möchte nicht, dass wir die Kita mit den Vorwürfen konfrontieren. Ihr Anliegen ist es, andere Eltern dazu aufzurufen, mutig zu sein, und nicht zu warten, wenn sie das Gefühl haben, dass es ihrem Nachwuchs in einer Einrichtung nicht gut geht. Ihren Fall dem örtlichen Jugendamt zu melden, das hat sie sich nicht getraut. Das sei schwierig, in einer Kommune, in der jeder jeden kenne. Stattdessen fand sie Hilfe bei einer Familienberatungsstelle des Landkreises, in dem sie lebt – „schnell und unkompliziert“, wie sie sagt. „Dort habe ich mich sofort gehört und gesehen gefühlt.“ Eine Mitarbeiterin sei nur wenige Tage nach ihrem ersten Anruf für ein ausführliches Gespräch vorbeigekommen.
Maya rät Eltern, ihre Beobachtungen zu dokumentieren. Wann hat sich das Kind wie verhalten und was hat es gesagt? Haben andere Eltern in der Kita etwas beobachtet und mitgeteilt? Und wie hat das Fachpersonal reagiert , wenn es auf eventuelle Probleme angesprochen wurde? Es brauche ein Protokoll, um gut vorbereitet in ein Gespräch mit der Leitung gehen zu können. Denn dann könne niemand mehr wegschauen. Das Ziel müsse es sein, das Thema Kindeswohlgefährdung endgültig aus der Tabu-Zone zu holen.
Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen steigen
Meldepflicht
Träger von Kindertageseinrichtungen sind dazu verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“ zu melden. Dritte, zum Beispiel Eltern, können solche Vorfälle melden, sie müssen es aber nicht. Die zuständige Behörde ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS).
Zahlen 2024 gingen beim KVJS aus 10.087 Einrichtungen in Baden Württemberg insgesamt 1052 Meldungen ein. Im Jahr 2023 waren es 797 Meldungen, ein Jahr zuvor 674 Meldungen gewesen. Daten für 2025 liegen noch nicht vor.
Gründe
Die Ursachen für die gestiegenen Zahlen sind vielschichtig. Der KVJS hat zuletzt verstärkt auf die Meldepflicht der Träger hingewiesen und viele Fachveranstaltungen angeboten. In der Öffentlichkeit und Politik hat der Kinderschutz an Bedeutung gewonnen, was zu einer Sensibilisierung geführt hat. Auch der Fachkräftemangel könnte eine Rolle spielen. Festzustellen bleibt aber auch, dass es mehr Kitas gibt, die Zahl der betreuten Kinder gestiegen ist und die Betreuungszeiten länger geworden sind. Diese Zahlen müssen ins Verhältnis gesetzt werden.