Das Verfahren gegen Kardinal Woelki wird eingestellt. Den Vorwurf falscher eidesstattlicher Versicherungen ließ die Staatsanwaltschaft Köln jedoch nicht gänzlich fallen.

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen Kardinal Woelki vorläufig eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht besteht. Woelki muss jedoch 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Ermittlungen wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen und Meineids ergaben einen hinreichenden Verdacht, dass Woelki in presserechtlichen Zivilverfahren falsche Angaben gemacht hat.

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Erzbischof von Köln: Unter anderem mangels hinreichenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt.

Unter anderem mangels hinreichenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt.
© Thomas Banneyer/​dpa

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen Rainer Maria Kardinal Woelki vorläufig eingestellt. Die Anklage sei mangels eines hinreichenden Tatverdachts sowie gegen Auferlegung einer Geldzahlung von 26.000 an eine gemeinnützige Einrichtung nicht erhoben worden, teilte die Behörde einen Tag vor Beginn des Konklaves in Rom mit. 

Wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen war seit 2022 gegen den Kölner Erzbischof ermittelt worden. Später kam der Verdacht auf Meineid hinzu. Dabei ging es um die Frage, ob Woelki über
Missbrauchsvorwürfe gegen Priester vorsätzlich
oder fahrlässig falsche Angaben machte. Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Verdacht, dass Woelki in presserechtlichen Zivilverfahren
eine falsche
eidesstattliche Versicherung abgegeben sowie zu einem anderen Zeitpunkt einen fahrlässigen Falscheid abgelegt hat.

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