Bei Kindern mit ADHS oder Autismus hat die Zahl der Schulbegleitungen sehr stark zugenommen. Träger sehen die Entwicklung kritisch. In Stuttgart erprobt man auch Alternativen.

Vorne steht die Lehrerin an der Tafel, doch sie ist nicht die einzige Erwachsene im Raum. In vielen Grundschulklassen haben inzwischen Kinder eine Schulbegleitung an ihrer Seite. Landesweit sind die Zahlen stark gestiegen, auch in Stuttgart. Mehrere Entwicklungen kämen zusammen, so die geschäftsführende Schulleiterin der Stuttgarter Grundschulen, Isabelle Hagel: Die Zahl der Kinder mit einem hohen Unterstützungsbedarf im emotional-sozialen Bereich habe zugenommen, man sei als Schule inklusiver geworden – und die Kinder verbrächten wegen des Ganztags viel mehr Zeit in der Schule. Wer ein zusätzliches Päckchen trage, brauche Unterstützung.

Schulbegleitungen können bewilligt werden, weil Kinder eine körperliche, eine geistige oder eine (drohende) seelische Behinderung haben, zum Beispiel wegen einer Aufmerksamkeitsdefizit- oder einer Autismus-Spektrum-Störung. In den zwei ersten Fällen ist in Stuttgart das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig, im dritten Fall das Jugendamt. Und was diesen dritten Fall angeht, schlagen nun Stuttgarter Träger Alarm.

Beim Jugendamt hat sich die Zahl der Schulbegleiter mehr als verfünffacht

„Wir haben eine sehr große Zunahme der Schulbegleitungen“, berichtet die Geschäftsführerin von St. Josef, Stefanie Entzmann. Der Träger ist einer von fünf, die im Auftrag des Jugendamts in dem Bereich tätig sind. Die Zahlen seien „bei allen Trägern hoch“, bestätigt nicht nur Markus Trelle, stellvertretender Leiter des Bereichs Kinder, Jugend, Familie beim Caritas-Verband Stuttgart, sondern auch das Jugendamt selbst.

2015 hatten laut Jugendamt 39 Kinder und Jugendliche eine Eingliederungshilfe wegen einer drohenden seelischen Behinderung. 2020 waren es bereits 145, 2025 wiederum 219 minderjährige Kinder und Jugendliche sowie vier junge Volljährige. Innerhalb von zehn Jahren ist das eine Zunahme um knapp 462 Prozent.

Hoher Stundenumfang sei ein Problem

Doch nicht nur die Zahl an Kindern habe zugenommen, sondern auch die der „vollumfänglichen“ Begleitungen, so Stefanie Entzmann. „Die großen Schulbegleitungsstellen bringen das System an seine Grenzen“, sagt die Geschäftsführerin. Diese Option wird ihrer Ansicht nach inzwischen „zu oft gezogen“. Gerade die Schulen seien da „starke Forderer“, meint Entzmann.

Aktuell könne sie keine weiteren vollumfänglichen Hilfen anbieten. Sie seien in 2026 mit sieben vollumfänglichen und zwei sehr umfangreichen Hilfen (20 und 15 Stunden) in Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost gestartet. Insgesamt beschäftige sie 30 Mitarbeitende. Wenn die Schulbegleitungen einen „Riesenanteil an Stunden“ absorbierten, sei das ein Problem. Das Budget ist fest mit dem Jugendamt vereinbart.

Stefanie Entzmann will nicht den Eindruck aufkommen lassen, es gehe ihr nur um „Ressourcen“. Es ist aus ihrer Sicht auch „nicht immer zielführend“, eine erwachsene Person mit in die Klasse zu nehmen, wenn es Probleme mit einem Kind gebe. „Das macht auch etwas mit den anderen Kindern“, gibt sie zu bedenken. Bei ihrer Beurteilung der Dringlichkeit schauten sie unter anderem, ob bei einem Kind schon eine Schulbegleitung in der Klasse sei. In einer Klasse mit zwei Schulbegleitungen müsse das Ziel sein, dass eine Schulbegleitung ausreiche.

Markus Trelle sieht es ebenfalls kritisch, wenn zu viele Erwachsene in einer Klasse sitzen. Statt immer mehr Schulbegleiter in einer Klasse zu haben, sind aus seiner Sicht Pooling-Lösungen gefragt. Sie versuchten, Eltern und die Schulen dazu zu gewinnen, Hilfen zu kombinieren. Es gehe darum, „aus der klassischen Denke auszusteigen“.

Alternativen zur Einzelfallhilfe werden erprobt

Rechtlich ist die Schulbegleitung immer einem Kind direkt zugeordnet. Alternativen zur einzelfallbezogenen Hilfe werden in Stuttgart aber erprobt. „Wir sind da auf dem Weg“, so Christof Kuhnle vom Staatlichen Schulamt. Die Probleme sehe man auch, die Bewilligung sei für Eltern mühsam – mit ihr könne zudem eine Stigmatisierung einhergehen. Neu ist das „Flex-Konzept“, das nun an der Elise-von-König-Gemeinschaftsschule in Münster startet und wissenschaftlich evaluiert wird, um es letztlich an weiteren Schulen auszurollen. Das Ziel sei, so die Stadt, dass „Teilhabeassistenzen gar nicht erst notwendig“ würden. Die Schule erhält die strukturelle Förderung, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen.

Das „Flex-Konzept“ baut auf „Leuchtturmprojekten“ auf, mit denen man in Stuttgart positive Erfahrungen macht: wie „Süd²“ in Zusammenarbeit mit der Caritas an der Marienschule, wo die Förderung der Kinder laut Markus Trelle „nicht an einer Diagnose“ hänge. Auch das Projekt Ellipse in Kooperation mit mehreren Trägern an der Pragschule in Nord arbeitet laut Isabelle Hagel mit Erfolg. Ein multiprofessionelles Team geht einzelfallunabhängig und präventiv vor.

Individueller Rechtsanspruch gilt natürlich weiter

Weiterhin gibt es auch an den Projekt-Schulen individuelle Schulbegleiter. „Manche brauchen die Eins-zu-Eins-Begleitung, damit sie am Unterricht teilnehmen können“, erklärt Isabelle Hagel, wobei sie an der Pragschule relativ wenige Einzelbegleitungen hat. „Möglicherweise“ hänge das mit Ellipse zusammen. Strukturelle Angebote könnten dazu beitragen, vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen, heißt es im Jugendamt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bleibe aber bestehen.

Die Landeszahlen

Zahlen
Auch die Landeszahlen weisen eine klare Zunahme aus. Zum Stichtag 31.12.2024 erhielten laut dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) knapp 10 000 Kinder und Jugendliche eine Schulbegleitung. 5589 erhielten diese nach Sozialgesetzbuch VIII aufgrund einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung, 4365 Leistungsberechtigte mit geistiger oder körperlicher Behinderung waren es nach Sozialgesetzbuch IX.

Zunahme
Zum Vergleich: 2021 waren es insgesamt 7095 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, denen eine Schulbegleitung zustand – 3879 nach SGB VIII und 3216 nach SGB IX. 2014 lag die Gesamtzahl bei 2884.