Online-Spiele als „Tummelplatz“ für Pädophile: Das ist der Albtraum vieler Eltern. Wohlwissend, dass sie nicht alles kontrollieren können, was ihre Kinder im Internet tun. Im Sommer 2024 war eine Mutter darauf aufmerksam geworden, dass ihre damals 11-jährige Tochter mit einem 58-Jährigen aus Heiligenhaus auf Chat-Portalen sexualisierten Kontakt hatte.

Der Mann hatte sich dort als 15-Jähriger ausgegeben und das Mädchen nach dem ersten Anbandeln über das Onlinespiel im Chat dazu aufgefordert, ihm Aktaufnahmen von sich zu schicken. Nachdem die Mutter zur Polizei gegangen war, wurde eine Lawine losgetreten: Ermittler machten den 58-Jährigen ausfindig, es gab eine Hausdurchsuchung, auf dem Handy waren kinderpornografische Videos und Fotos sichergestellt worden. Nun wurde der Heiligenhauser wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte er die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Die Anklageschrift listet sechs Taten auf, darunter auch den sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Mädchens. Über „Snapchat“ hatte der Angeklagte anfangs Kontakt zu dem Kind aufgenommen und sich selbst als 15-Jähriger ausgegeben mit einem fremden Profilbild, das er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Mädchen hatte dem 58-Jährigen daraufhin Selfies geschickt, in sexualisierten Posen. Mit einer 11-Jährigen hatte sich der Angeklagte per Chat über Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr ausgetauscht, um sie später dazu anzuhalten, sich selbst mit dem Handy zu filmen und ihm die Videos zu schicken. Es folgten vier weitere Fälle mit ähnlichem Ablauf, teilweise soll der Heiligenhauser neue Aufnahmen verlangt haben, weil ihm das, was die Mädchen ihm geschickt hatten, nicht erregt habe.

Nach der Hausdurchsuchung im Sommer 2024, bei der kinderpornografische Aufnahmen sichergestellt worden war, hatte sich der Angeklagte in Therapie begeben haben. Sein Verteidiger ließ das Gericht nun wissen, dass der 58-Jährige zwar „eine Neigung zu jungen, knabenhaft gebauten Mädchen habe“, es aber nie darum gegangen sei, den Kindern auch zu begegnen. Aufgrund seiner Pädophilie sei es für seinen Mandanten nach dem abrupten Abbruch der Therapie schwierig gewesen, die Behandlung fortzusetzen. Sein Therapeut habe die Praxis aufgegeben, die Nachfolgerin habe ihn als „Täter“ nicht therapieren wollen. Danach war es offenbar zu erneuten Chat-Kontakten mit Kindern gekommen. Bei einer zweiten Hausdurchsuchung im Sommer 2025 war weiteres kinderpornografisches Material auf dem Smartphone des Heiligenhausers gefunden worden. Um Kontakt aufzunehmen, hatte er sich bei einem Online-Spiel-Portal angemeldet und den Mädchen versprochen, ihnen sogenannte „Gifts“ für die Spiele zu überlassen, die er zuvor selbst erworben haben will. Da es auf dem Spiele-Portal nicht möglich gewesen sei, Videos und Fotos zu verschicken, habe er die Kinder dazu gebracht, ihn auf Messenger-Diensten zu kontaktieren. Nachdem er bei Snapchat gesperrt worden war, hatte der Angeklagte auf einem anderen Portal weiterhin gechattet und sich Fotos und Videos schicken lassen. Die hatte er später auch einem weiteren Mann zukommen lassen, der ebenfalls auf dem Spiele-Portal „unterwegs“ gewesen sei, um dort Kontakte zu Kindern zu knüpfen.