Der frühere IG-Metall-Funktionär Mustafa E. betrieb mit der Neuköllner Erlebniswohnung ein illegales Bordell mit minderjährigen Opfern, mitten in Berlin. Er wurde 2021 wegen sexuellen Missbrauchs, Menschenhandels und Zuhälterei zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Erinnern Sie sich an die Berichte? An die Demonstrationen? Die Solidaritätsbekundungen mit den Opfern? Die politischen Reaktionen?
Im Sommer 2020 berichtete die Bild über eine meiner parlamentarischen Anfragen; der Berliner Senat musste auf 85 Seiten einräumen, dass praktisch tagtäglich ein bis zwei Vergewaltigungen in einem besonders schweren Fall in Berlin begangen worden waren. Weit überproportional waren Ausländer als Tatverdächtige erfasst, ein erheblicher Teil der Opfer Kinder, Heranwachsende und Jugendliche. Erinnern Sie sich an die Berichte? An die Demonstrationen? Die Solidaritätsbekundungen mit den Opfern? Die politischen Reaktionen?
Wieso wurden 85 Prozent der Verfahren eingestellt?
Ein Jahr später ließ ich mir die Zahlen zu den Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigungsvorwürfen geben. 85 Prozent der Verfahren waren ohne Konsequenzen eingestellt worden, weitere rund 10 Prozent endeten mit Geldstrafen, oft auf Hartz-IV-Niveau, also mit 15 Euro Tagessatz. Erinnern Sie sich an die Berichte? An die Demonstrationen? Die Solidaritätsbekundungen mit den Opfern? Die politischen Reaktionen?
Natürlich erinnern Sie sich nicht. Es hat sie nicht gegeben.
Als Gewerkschaft vertreten wir immer wieder Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz; auch hier stelle ich fest, dass es meist die mutmaßlichen Opfer sind, derer sich der Arbeitgeber – in einem aktuellen Fall ein evangelisches Krankenhaus – lieber rasch entledigt, statt sich mit den Tatverdächtigen zu beschäftigen. Und natürlich wird jede Öffentlichkeit gemieden, zudem dürfe man ja nicht vorverurteilen, gar sei es strafbar, wenn das Opfer im Arbeitsgerichtsprozess die Tat behauptet – denn der Verdächtige sei ja noch nicht verurteilt. Und auch hier: Wo ist der Aufschrei? Es gibt ihn nicht.
Die Unschuldsvermutung ist seit der Aufklärung, der Überwindung der Hexenprozesse, zentraler Bestandteil eines jeden Rechtsstaates. Eben diese Unschuldsvermutung ist auch der Grund, weshalb so viele Tatverdächtige eben nicht verurteilt werden. Das ist bei Schuldigen schwer erträglich, aber wieviel schwerer wiegt es, wenn ein Unschuldiger zu Unrecht verurteilt würde?
Prinzipien des Rechtsstaats spielen keine Rolle mehr
Auch das aus dem Willkürverbot abgeleitete Diskriminierungsverbot ist ein solches, tragendes Prinzip eines modernen Rechtsstaats. Nur weil Männer aus islamistisch indoktrinierten Staaten weit überproportional häufig Tatverdächtige von Gruppenvergewaltigungen sind, ist es nicht zulässig, daraus ein Urteil über alle Männer aus diesen Staaten abzuleiten. Es wäre logisch falsch.

Katrin Goering-Eckardt, Franziska Brantner und Ricarda Lang demonstrieren nie gegen Gruppenvergewaltigungenwww.imago-images.de
Und schließlich folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes auch das strafrechtliche Bagatellprinzip, das schon im römischen Recht als „Minima non curat praetor“ – der Prätor kümmert sich nicht um Kleinigkeiten – galt. Praktisch bedeutet das, was der gesunde Menschenverstand nahelegt: Wenn nur begrenzte Ressourcen zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen, beschäftigt sich ein rational handelnder Staat zunächst mit den schweren Taten, also Mord, Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung. Mit Verbrechen, nicht mit Vergehen.
All das scheint plötzlich keine Rolle mehr zu spielen, wenn man die seit einer guten Woche grassierenden Berichte um das Privatleben zweier mittelprächtig erfolgreicher Unterhaltungskünstler verfolgt.

Credit: Ollie Grabowski
Zum Autor
Marcel Luthe, Jahrgang 1977, war bis 2021 Abgeordneter in Berlin. 2020 trat er nach Streit um die Coronapolitik aus der FDP aus. Unmittelbar nach den Berliner Wahlen 2021 erklärte Luthe die Anfechtung und deckte zahlreiche Wahlmängel auf, woraufhin das Verfassungsgericht die Wahlen für nichtig erklärte.
2022 gründete er die Good Governance Gewerkschaft (GGG), deren Bundesvorsitzender er ist. Aktuell sind Luthes Anfechtung der Bundestagswahl 2025 und eine Klage gegen das Billionen-Sondervermögen der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht anhängig.Völlig unbewiesene Vorwürfe gegenüber Ulmen
Die mit offenherzigen Bekenntnissen über ihr Intimleben bei Harald Schmidt und Playboy-Bildern bekannter gewordene Collien Fernandes behauptet – völlig unbewiesen, siehe Unschuldsvermutung –, Ihr Ex-Ehemann Christian Ulmen habe über Jahre ohne ihr Wissen und Wollen echte oder unechte intime Aufnahmen von ihr verbreitet und unter ihrem Namen mit Dritten geschrieben.
Das war es. Mehr wird nicht behauptet. Ob die Behauptungen zutreffen, wissen wir nicht.
Der zentrale Unterschied zwischen Information und Propaganda liegt in der völlig unterschiedlichen Verteilung von Wissen versus Emotion.
Zum sogenannten Fall Fernandes liegen nur sehr wenige Informationen vor, die zudem eher Fragen zur Motivation aufwerfen: Wenn Frau Fernandes nach eigener Behauptung am 25. Dezember 2024 wusste, dass Herr Ulmen die angeblichen Aufnahmen verbreitet habe, warum hat sie das nicht der ermittelnden Staatsanwaltschaft mitgeteilt und stattdessen außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts in Spanien Anzeige erstattet?
Der Missbrauch des Missbrauchs
Und weshalb soll eine vollständige Überwachung aller Internetaktivitäten aller Bürger für zunächst drei volle Monate nebst Klarnamenspflicht – das ist der Kern der Kampagne – denn für so einen Fall geeignet, erforderlich und angemessen – also verhältnismäßig – sein, wenn doch der Tatverdächtige schon bekannt war?
Ist es Zufall, dass urplötzlich mit diesem Fall wieder Bewegung in die seit Monaten brachliegenden Zensurpläne der Bundesregierung kommt, die es praktisch auf blauen Dunst ermöglichen würden, jede verbreitete Meinung jedes Bürgers zu erfassen, zu kontrollieren und zu sanktionieren?
Frau Fernandes war schon 2023 für die auch aus 551 Fragen bekannte, regierungsfinanzierte Nichtregierungsorganisation HateAid gGmbH bei einer Kampagne für die Petition „Deepfake Pornos stoppen“ aktiv. Eben dieses Unternehmen, dessen größte finanzielle Förderer die Bundesministerien für Justiz und Familie sind, nutzt nun die Medienberichte, um einen Gesetzentwurf zur weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit zu befeuern; mit dem aktiven Kampf von HateAid gegen die Meinungsfreiheit begründet übrigens die US-Regierung ein Einreiseverbot gegen die Geschäftsführerinnen der GmbH.

Linke Spitzenpolitikerinnen für GrundgesetzeinschränkungenDAVIDS/Christina Kratsch
Diese GmbH betreibt eine Kampagne, um eine angebliche Strafbarkeitslücke zu schließen, die objektiv nicht existiert. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist nach § 201a StGB strafbar, die Behauptung, eine unechte Aufnahme sei echt und auf eine konkrete Person bezogen, stellt zumindest eine üble Nachrede dar. Und ja, diese Fälle gibt es. Als Abgeordneter habe ich mich um genau so einen Fall gekümmert, in dem ein Mann Sexportalprofile auf den Namen seiner Partnerin erstellt hatte, um sie im Sorgerechtsstreit zu diffamieren. Das Problem liegt nicht im Fehlen von Buchstaben auf Papier – Gesetzen –, sondern in der fehlenden Anwendung dieser Gesetze.
Wer das Leben beleidigt, ist dumm oder schlecht
Diese Kampagne wird dabei nach einem altbewährten Muster umgesetzt: Wer das Leben beleidigt, ist dumm oder schlecht, wer die Menschheit verteidigt, hat immer recht. Wie kann man denn als anständiger Mensch nur dagegen sein, einen so perfiden Vertrauensbruch in einer Partnerschaft zu bestrafen?
Nun: Unschuldsvermutung, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeitsprinzip sind da ganz gute Gründe.
Die hoch emotionalisierte Kampagne funktioniert dabei nach einem bereits erprobten Muster. Erinnern Sie sich noch an das Covid-Schockpapier des Bundesinnenministeriums? Es gehört zu den Grundprinzipien totalitärer Propaganda, den Bürgern möglichst persönlich Angst zu machen, Unsicherheiten zu wecken, Misstrauen zu säen – um dann die rettende Lösung durch den großen Bruder, Vater Staat, anzubieten.
Damals war es die vorsätzlich geschürte Urangst vor dem Erstickungstod und die Sorge um die kleinen Kinder, denen man nicht werde helfen können.
Nun ist es die Furcht, etwas für die meisten Menschen höchst Intimes, die eigene Sexualität, könne vor der ganzen Welt öffentlich werden, dem eigenen Partner sei ja vielleicht nicht ganz zu trauen, der Herr Ulmen wirkt doch auch so nett. Nein, das will man sich gar nicht vorstellen. Emotion. Pure Emotion. Keine Fakten. Propaganda.
Und damit so eine Kampagne auch wirkt, muss sie nicht nur massenpsychologisch fundiert sein, sondern auch politolinguistisch untermauert. Diese stalinistischen Wirkmechanismen – Herrschaft über die Begriffe –, die grüne Strateginnen an der Universität Koblenz-Landau vor Jahrzehnten aufgezeigt haben, funktionieren dabei stets nach dem Muster, einen bekannten, emotional aufgeladenen Begriff zu verwenden und mit einer neuen, zunächst zusätzlichen Bedeutung aufzuladen.

Demonstration gegen sexualisierte Gewalt für Collien Fernandes ohne Collien Fernandes. Die Schauspielerin nahm nicht teil.DAVIDS/Christina Kratsch
„Ich wurde virtuell vergewaltigt.“ Wer wie ich über viele Jahre das Themenfeld von Vergewaltigungen politisch bearbeitet hat, Gespräche mit weiblichen wie männlichen Opfern aller Alters- und Gesellschaftsschichten geführt hat, der verbindet mit dem Begriff der Vergewaltigung hohe Emotionalität. Ich halte diese Verbrechen für die abscheulichsten Taten, die es gibt.
Eine politische Kampagne mit Wissen zweier Bundesministerinnen
Deshalb ist dieser Begriff hier für ein behauptetes Ehrverletzungsdelikt, das bereits jetzt ein strafbares Vergehen darstellt, verwendet worden. Um die hunderttausenden Opfer von Vergewaltigungen politisch zu instrumentalisieren und ihnen gleichzeitig einen Begriff zu nehmen, mit dem sie das ihnen widerfahrene Unrecht klar benennen können.
Die propagandistische Kampagne, die hier zumindest mit Wissen und Wollen zweier Bundesministerien, ihrer bezahlten Auftragnehmer und denen, die Lenin als nützliche Idioten bezeichnet haben soll, entsponnen wird, verhöhnt die Opfer dieser Verbrechen.
Niemand geht für diese Opfer auf die Straße, wie Frau Bas es getan hat. Niemand bricht den Kontakt zu einem angeblichen Freund aufgrund des Verdachts ab, wie es Herr Stuckrad-Barre getan haben will. Niemand entwickelt interfraktionell Aktivitäten im Deutschen Bundestag, um für ausreichende Strafverfolgungskapazitäten zu sorgen, damit die Vergewaltiger wirksam ermittelt und bestraft werden können.
Weil es nicht um die Opfer geht. Nur um den Begriff zur Durchsetzung eines Zieles, das nichts mit den Taten zu tun hat. Um Zensur.
Wenn etwas an der Causa Fernandes öffentlichen Interesses bedarf, dann sind es die Netzwerke, die sich dazu entschlossen haben, die öffentliche Meinung durch Missbrauch des Wortes Vergewaltigung zu manipulieren, um den Bürgern und ihren Vertretern im deutschen Bundestag ihren Willen aufzuzwingen, sie sich durch Manipulation gefügig zu machen.