Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten.

„Einfach in fünf Minuten zum Cannabis-Rezept“, so warb bisher das Frankfurter Start-up-Unternehmen Bloomwell für den Bezug von medizinischem Cannabis. Das Geschäftsmodell ist am Donnerstag vom Bundesgerichtshof

(BGH) eingeschränkt worden. Der Internetauftritt sei Werbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten.