Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung eines Mädchens und der sexuellen Belästigung eines weiteren Mädchens in einem Neuköllner Jugendzentrum gibt es nun ein Verfahren gegen die Neuköllner Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) wegen Strafvereitelung im Amt.
Auch liegen Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und anderer in Betracht kommender Delikte gegen die Leiterin des Jugendamtes Neukölln vor. Darüber informierte Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Donnerstag die Abgeordneten im Berliner Landesparlament.
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Anfang März war bekannt geworden, dass eine 16-Jährige im November im Garten des Jugendzentrums an der Wutzkyallee mutmaßlich vergewaltigt worden war. Obwohl die Vorwürfe sowohl dem staatlich betriebenen Jugendclub als auch dem zuständigen Jugendamt des Bezirksamts bekannt waren, passierte wochenlang nichts. Bereits Monate zuvor hatten andere Mädchen von sexuellen Übergriffen in dem Jugendzentrum berichtet, doch weder das Jugendamt noch die Amtsleiterin stellten Strafanzeige.
CDU-Politikerin Katharina Günther-Wünsch (CDU) ist seit 2023 Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie.
© Soeren Stache/dpa
„Ich bin nach wie vor erschüttert und sehr betroffen, was das Leid der zwei Mädchen betrifft“, sagte die Senatorin während der Fragestunde im Abgeordnetenhaus.
Die Senatorin gab ausführlich Auskunft darüber, was in dem Fall bislang passiert sei. Sie teilte mit, ihre Verwaltung habe erst Ende Februar durch einen anonymen Hinweis über den Vorfall Kenntnis erlangt. Darauf sei umgehend eine fachliche Prüfung in der zuständigen Abteilung veranlasst worden. Dabei sei der Bezirk auch um eine Stellungnahme gebeten worden. Weil die zentralen Fragen nicht schlüssig beantwortet worden seien und es Widersprüche gegeben habe, habe die Jugendverwaltung den Bezirk am 18. März zu einer Fallbesprechung eingeladen.
Dokumente angefordert
Bei dieser Fallbesprechung sei deutlich geworden, dass das Jugendamt kein reguläres Kindesschutzverfahren eingeleitet habe. Auch habe es widersprüchliche Angaben dazu gegeben, ob und zu welchem Zeitpunkt das Opfer eine Anzeige erstatten wollte oder den Wunsch äußerte.
Weiter sagte die Senatorin, dass ihre Verwaltung die Jugendstadträtin am 23. März dazu aufgefordert habe, alle vorhandenen Unterlagen, Akten und Vorgänge zu dem Fall zur Prüfung vorzulegen. Zudem sei ein umfangreicher Fragenkatalog zugesandt worden, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 25. März. Der Träger Madonna wurde ebenfalls darum gebeten, alle ihnen vorliegenden Dokumente zu schicken. Der Träger sei dem fristgerecht nachgekommen. Der Bezirk hingegen habe bis jetzt nicht die angeforderten Dokumente übersandt.
Der Bezirk teilte am Donnerstagnachmittag mit, Bezirksstadträtin Nagel habe den siebenseitigen Fragebogen der Jugendverwaltung am vergangenen Montag um 19:48 Uhr erhalten. Wegen des Umfangs und der äußerst kurzen Frist sei der Fragebogen nicht fristgerecht beantwortet worden. Die Beantwortung erfolge noch im Laufe des Tages, sagte ein Sprecher.
Derzeit gibt es neben den Verfahren gegen die Jugendstadträtin und die Jugendamtsleiterin auch Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung gegen zwei Betreuerinnen der Jugendfreizeiteinrichtung. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Mitarbeiterinnen eines Mädchenzentrums eine zweiseitige Erklärung verfasst haben, in der sie das Vorgehen des Jugendamtes schildern.
Darin bekräftigen sie den Vorwurf der Vertuschung und der Rücksichtnahme auf die Verdächtigen wegen ihres Migrationshintergrunds. Demnach wollten Mitarbeiterinnen des Jugendamtes die Polizei nicht einschalten, damit die arabischstämmigen Jugendlichen nicht marginalisiert und stigmatisiert werden.
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Am Mittwochabend schaffte es ein Abwahlantrag der CDU-Fraktion gegen Nagel nicht mehr auf die Tagesordnung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung. SPD, Grüne und Linke stimmten gegen die Dringlichkeit des Antrags, womit dieser vorgezogen worden wäre. Grüne und SPD verwiesen auf eine nichtöffentliche Sondersitzung des Jugendhilfe-Ausschusses am kommenden Montag. Diese wolle man zunächst abwarten, erklärten Sprecherinnen beider Fraktionen, und dann über eine mögliche Abwahl beraten.
Damit ist der Abwahlantrag erst auf der nächsten BVV-Sitzung im April Thema. Final über eine Abwahl Nagels abgestimmt würde dann frühestens im Mai. Die mögliche Abwahl würde dann wohl eher einen symbolischen Charakter haben: Ab Juni ist Nagel nach eigenen Angaben im Mutterschutz. (mit axf)