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Berlin – Die CDU gab nach, deshalb tritt ein Gesetz in Kraft, das Unternehmen bestraft, wenn sie nicht so viele Ausbildungsplätze bieten, wie die Regierung verlangt.
Das gab es noch nie: Ein neues Gesetz zwingt Unternehmen zu einer Strafzahlung, wenn sie nicht so viele Ausbildungsplätze anbieten, wie sie der Senat vorschreibt. Es nennt sich Ausbildungsförderungsfondsgesetz (AusbFFG) und wurde gestern auf Druck der SPD verabschiedet.
Von Grünen und Linken gab es Beifall, die AfD war dagegen, in der CDU gab es erhebliche Widerstände, doch sie stimmte schließlich dafür, um den Koalitionsfrieden mit der SPD zu wahren.
Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Anhand der Bruttolohnsumme errechnet der Senat, wie viele Auszubildende eingestellt werden müssen. Wird das Ziel nicht erreicht, ist eine Geldstrafe fällig. Das Geld fließt in eine gesonderte Kasse. Aus dieser Kasse können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung in ihrem Betrieb beantragen.
Bis zuletzt hatten die Berliner Unternehmen und ihre Verbände erbittert gegen das Gesetz gekämpft. IHK-Präsident Stietzel weist darauf hin, dass ein Drittel aller angebotenen Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, „weil die Bewerber fehlen“.
„Die geplante Umlage wird ein komplexes Verwaltungsverfahren zur Erhebung, Verteilung und Kontrolle der Mittel nach sich ziehen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen weiter belasten“, schimpft die Präsidentin des Vereins der Berliner Kaufleute und Industriellen (VBKI), Ute Weiland.
Deutschland steckt in der schwersten Wirtschaftskrise seit 1990. Viele Berliner Unternehmer kämpfen hart um das Überleben ihres Betriebes und um den Erhalt der Arbeitsplätze.
In dieser Lage empfinden sie die Ausbildungsplatzabgabe als Ausdruck von Misstrauen und Ignoranz seitens der politischen Klasse. Und das ist sie auch.
Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de