Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Nürnberg darf vorerst in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ bleiben
27.03.2026 – 09:38 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Archivbild): Das Gericht befasste sich mit einer Klage gegen die Stadt Nürnberg (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt Nürnberg recht gegeben – vorerst. Der Streit mit dem AfD-Kreisverband geht nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter.
Die Stadt Nürnberg muss die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ nicht verlassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Revision der Stadt am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt geklagt. Nach Ansicht des Kreisverbands verstoße die Mitgliedschaft in dem Netzwerk gegen das kommunale Neutralitätsgebot. Das Netzwerk hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert.
Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab begründete die Entscheidung: Ein Austritt der Stadt wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ihr die kritischen Äußerungen der Allianz als eigene zuzurechnen seien.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss jetzt klären, ob der Hauptzweck des Netzwerkes darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen, hieß es. Zudem werde es darum gehen, ob die Stadt Nürnberg lenkenden Einfluss auf die Allianz habe und Aktionen gegen die Partei gezielt unterstütze.
