Die bislang in Deutschland streng geschützten Wölfe dürfen unter bestimmten Bedingungen künftig von Jägern getötet werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, mit dem der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird.

Damit können die Länder nun die Jagd in jenen Regionen erlauben, wo sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.

Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind – etwa auf Almen oder Deichen. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es trotzdem weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat geben.