Das Europäische Parlament hat für die Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Geldwäsche gestimmt. Es sind nicht die ersten Ermittlungen gegen ihn.

Mit der Aufhebung der Immunität können die deutschen Ermittlungsbehörden ihre Untersuchungen gegen den AfD-Politiker fortsetzen. Bystron sitzt seit 2024 im Europaparlament und gehörte zuvor dem Bundestag an. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verdacht, der Parlamentarier könnte im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal Voice of Europe seit 2020 Bestechungsgelder für russlandfreundliche Reden und Abstimmungen im Bundestag angenommen haben. Besonders brisant: Der tschechische Geheimdienst BIS soll Tonaufnahmen besitzen, die eine Geldübergabe von 20.000 Euro an Bystron dokumentieren. Das Treffen mit dem ukrainischen Geschäftsmann Artem Martschewskyj, bei dem das Geld in einem Auto übergeben worden sein soll, wurde offenbar in Prag abgehört.

Das Desinformationsnetzwerk Voice of Europe soll vom kremlnahen Oligarchen Wiktor Medwedtschuk finanziert worden sein. Bystron und sein Parteikollege Maximilian Krah hatten Medwedtschuk 2021 in Kyjiw besucht, als dieser wegen Hochverrats unter Hausarrest stand.

Außerdem wurde sein damaliger Mitarbeiter Marc Dassen parallel zu seiner Mitarbeit in Bystrons Bundestagsbüro als Autor bei Voice of Europe geführt. Dassen bestreitet auf Nachfrage, jemals bei Voice of Europe „beschäftigt“ gewesen zu sein. Er habe dort unentgeltlich Korrekturen und Übersetzungen vorgenommen. Allerdings liegt ZEIT ONLINE ein früheres Autorenprofil mit zehn Artikeln vor, die bei Voice of Europe unter seinem Namen erschienen sind. Im Quelltext dieser Profilseite war zudem Dassens Foto verknüpft. Der ehemalige Redakteur des rechtsextremen Compact-Magazins arbeitet seit einigen Monaten wieder für Bystron im EU-Parlament – als örtlicher Assistent.

Neben den Korruptionsvorwürfen will die Generalstaatsanwaltschaft München gegen Bystron auch wegen Geldwäsche weiter ermitteln. Er soll durch Bareinzahlungen und gestückelte Abhebungen auf seinem Firmenkonto die Herkunft von Geldern verschleiert haben. Laut Ermittlungsbehörden soll Bystron im März 2023 30.000 Euro auf das Konto seines Unternehmens eingezahlt und gestückelt wieder abgehoben haben. Laut den Ermittlungsbehörden soll dies auch im Juli 2021, April und September 2022 sowie Juni und Juli 2023 geschehen sein.

© Lea Dohle

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Im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Geldwäsche hatte der Bundestag Bystrons Immunität bereits im Jahr 2024 aufgehoben. Daraufhin wurden Durchsuchungen an verschiedenen Orten durchgeführt, unter anderem in Berlin, auf Mallorca, in München und in Prag. Nach Bystrons Wahl ins EU-Parlament musste das Verfahren wegen seiner erneuten Immunität vorläufig eingestellt werden.

Petr Bystron weist sämtliche Vorwürfe vehement zurück. Er spricht von „Blödsinn“, „Verleumdung“ und einer „Kampagne“ gegen ihn und die AfD. In einer Stellungnahme an die Parteiführung betonte er, zu keinem Zeitpunkt Geld von Voice of Europe oder russischen Akteuren erhalten zu haben.

Mehrere Hunderttausend Euro aus der Staatskasse zweckentfremdet?

Ein weiteres Immunitätsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs mit der Bundestagsmitarbeiterpauschale ist noch anhängig. Hier prüft der Rechtsausschuss des Parlaments derzeit den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München. Recherchen von ZEIT ONLINE hatten vergangenen Herbst aufgedeckt, dass Bystron als Bundestagsabgeordneter über Jahre hinweg seinen privaten Rechtsanwalt und seine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale im Bundestag bezahlt haben soll. Mehrere Hunderttausend Euro aus der Staatskasse könnten so zweckentfremdet geworden sein. Allein für die Aufwendungen an seinen Anwalt soll der deutschen Staatskasse, laut EU-Parlament, ein Schaden von 97.400 Euro entstanden sein.

Hinzu kommen Vorwürfe der Steuerhinterziehung in fünf Fällen: Bystron soll zwischen 2017 und 2021 unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingereicht und sich so rund 10.000 Euro erschlichen haben. Bystron erklärte, die Ermittlungen seien „konstruiert“ und ein „Ablenkungsmanöver“ und würden „zu einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen“.

Weitere Ermittlungen betreffen die Verbreitung einer Hitlergruß-Fotomontage auf der Plattform X. Bystron hatte im Juli 2022 ein Bild gepostet, das mehrere deutsche Spitzenpolitiker im Stil des Hitlergrußes zeigte. Für die Weiterführung dieser Ermittlungen stimmte das Europaparlament bereits im April 2025 für die Aufhebung seiner Immunität. Bystrons Anwalt hatte die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen, das Ermittlungsverfahren sei „juristischer Unfug“.