Bundestag nimmt Änderungen an F-Gase-Verordnung an
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- Erstellt: 28. März 2026
Der Umweltausschuss hat am Mittwoch die Änderungen des Bundesrats an der Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase-Verordnung, angenommen. Für die Annahme einer sogenannten Änderungsmaßgabe, auf deren Grundlage die Bundesregierung ihren Verordnungsentwurf angepasst hat (21/4294 neu), stimmten im Ausschuss alle Fraktionen außer der AfD.
Neben redaktionellen Änderungen werde etwa eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können, erklärte ein Mitglied der Unionsfraktion. Die Änderungen brächten mehr Rechtsklarheit und erweiterten die Handlungsmöglichkeiten von Behörden bei Rechtsverstößen. Die Maßgabe sei insgesamt sehr sinnvoll, so der Abgeordnete.
Dem Urteil schlossen sich die anderen Fraktionen grundsätzlich an. Die AfD lehnte die Verordnung dennoch weiterhin ab, da auch die Änderungen die ihrer Meinung nach bestehenden grundlegenden Fehler nicht beheben könnten, wie ein Mitglied der Fraktion sagte. Als solche bezeichnete er insbesondere den Aufbau von weiterer Bürokratie und steigende Kosten für die Wirtschaft, die durch die Umsetzung der europäischen F-Gas-Vorgaben entstünden. Dies heize den Schwarzmarkt weiter an. Schätzungen zufolge würden bereits heute 30 bis 40 Prozent aller F-Gase auf dem EU-Markt illegal gehandelt.
Die SPD befürwortete die neuen Regeln: Die extrem klimaschädlichen F-Gase müssten schrittweise reduziert und durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden, während gleichzeitig ihre sichere Handhabung und Kontrolle gewährleistet werden müsse. Diese Ziele verfolge die europäische Verordnung. Zertifizierte Fachkräfte müssten demnach künftig ihre Kenntnisse spätestens alle sieben Jahre auffrischen. Betreiber bestimmter F-Gas-Anlagen würden verpflichtet sicherzustellen, dass nur zertifiziertes Personal die Anlagen prüft und F-Gase zurückgewinnt.
Auch die Grünen signalisierten Zustimmung, kritisierten jedoch, dass die deutsche Verordnung etwa mit Blick auf Altanlagen nicht über die EU-Regelung hinausgehe. Offen bleibe auch die Frage, wie die Bundesregierung die Marktgängigkeit klimafreundlicher Alternativen unterstützen wolle.
Zweifel an der Umsetzung der Vorgaben meldete die Linksfraktion an: Die Personalsituation beim Umweltbundesamt, bei den Umweltämtern und den Gewerbeaufsichtsämtern werfe die Frage auf, wie die Gesetze effektiv kontrolliert werden könnten.
Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union F-Gase, die unter anderem als Kühlmittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden, bis 2050 verbieten. F-Gase sind weitaus schädlicher für das Klima als Kohlenstoffdioxid.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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