Mbarak C. konnte bei der Kontrolle im Zug keinen Fahrschein vorzeigen.

Piotr O. hat Parfüms und eine Weinflasche gestohlen.

Auch Leonid S. hat geklaut. Und einen Ladendetektiv verletzt.

Im Sitzungssaal 2041 des Amtsgerichts Hannover ist die Luft schon um neun Uhr morgens schwer. Der Raum ist eng, Linoleumboden, grelles Licht. Auf die zwei schmalen Besucherreihen drängen sich 20 Jurastudenten, für einen Blick in den Maschinenraum der Justiz. Spektakuläre Verbrechen werden hier aber nicht verhandelt. Und doch erzählt dieser Saal etwas über das Land.

Noch heißt es warten. Im zweiten von insgesamt acht Verfahren fehlt der Angeklagte. Erst nach einer Viertelstunde taucht er auf. Mbarak C. ist Ende zwanzig, schwarzer Kapuzenpullover, das Basecap nimmt er ab. Der gebürtige Sudanese hat keinen festen Wohnsitz, wie übrigens alle anderen Täter auch nicht. Das wird sich in den nächsten Stunden herausstellen.

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Die Anklägerin wirft C. Leistungserschleichung vor. Paragraf 265a Strafgesetzbuch. Konkret: Er war ohne Fahrkarte in einem Regionalzug unterwegs. „Mein Mandant räumt das Fehlverhalten ein“, sagt der Verteidiger. „Die 28 Euro für ein Ticket hatte er nicht dabei.“ Die Aussage eines Zugbegleiters, den das Gericht als Zeugen geladen hat, wird nicht mehr benötigt.

Mbarak C. sitzt still auf dem Stuhl hinter dem Anklagetisch, schaut zu Boden. Sein Vorstrafenregister ist lang, zwölf Einträge. Wegen eines Drogendelikts ist er nur auf Bewährung draußen. „Und selbst das hat Sie nicht von einer erneuten Straftat abgehalten“, sagt die Anklägerin. Sie fordert eine Geldstrafe, eine Art letzte Chance, bevor härtere Mittel folgen. Der Verteidiger hält das für angemessen, merkt aber an: „Bei 28 Euro sollten wir uns aber die Frage stellen, ob es sich um eine Straftat handelt oder eine Ordnungswidrigkeit.“

Mbarak C. hat das letzte Wort: „Ich möchte mich entschuldigen.“ Dann ist der Prozess gegen ihn vorbei. Nach einer Viertelstunde.

Warum die Gefängnisse voll mit Schwarzfahrern sind

Oft heißt es, die Justiz in Deutschland sei zu träge. Hier, im Saal 2041, drückt sie aufs Tempo. Die Abläufe sind straff getaktet: In kurzen Abständen führen Wachtmeister neue Beschuldigte aus den Zellen im Gerichtskeller herein und wieder hinaus. Anklage, Anhörung, Urteil. Der Nächste, bitte!

Solche Schnellgerichte gibt es in fast jeder größeren Stadt. Verhandelt werden Taten mit klarer Beweislage, überschaubarem Strafmaß und für die niemand so wirklich Zeit hat. Juristen sprechen von „beschleunigten Verfahren“. Meist sind sie für 30 Minuten angesetzt, manchmal auch weniger.

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Dem Wiederholungstäter Mbarak C. drückt die junge Richterin eine Geldstrafe von 1200 Euro auf. Glimpflich ist er davongekommen und trotzdem: Wie soll er die Summe bezahlen?

Die meisten Angeklagten vor dem Schnellgericht sind Leistungsempfänger, Obdachlose, Junkies. Mittelloses Klientel, ohne Halt, ohne Perspektive. Sie bewegen sich wie in einer Endlosschleife, machen einfach weiter, bleiben kriminell und mit jedem Urteil wird die Strafe härter, bis sie so viele Kleindelikte angehäuft haben, dass sie eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ erhalten und eingesperrt werden. Eine Nacht Haft pro offenem Tagessatz. So füllen sich die Gefängnisse mit Schwarzfahrern und Ladendieben.

In der Regel müssen sich die Angeklagten selbst verteidigen

Auch Piotr O. ist wegen Ladendiebstahls angeklagt. Auch er steht nicht das erste Mal vor Gericht. Weil er seine Freundin verprügelt hatte, wurde er bereits verurteilt. Das war vor einer Woche.

Nun ist O., 35, polnischer Staatsbürger, ein kleiner Mann mit müden Augen, dem ein paar Zähne fehlen, erneut straffällig geworden. Er hat bei Rossmann drei Parfüms und eine Flasche Prosecco gestohlen. Gesamtwert: 138,67 Euro. Bei der Tat an einem Freitagmorgen war er mächtig zugedröhnt. Ein Alkoholtest ergab 3,3 Promille.

„Ein Wert, bei dem die meisten von uns schlafen würden“, sagt die Anklägerin, die seitlich zur Richterin sitzt. Ein Schild weist sie als „Staatsanwältin“ aus. Sie ist aber eine Rechtspflegerin mit einer Zusatzausbildung zur sogenannten Amtsanwältin. Bei Bagatelldelikten übernehmen sie oft die Aufgaben der Staatsanwaltschaft. Für die Justiz ist das günstiger.

Amtsgericht Hannover: In der niedersächsischen Landeshauptstadt wird jeder zehnte Kriminalfall im beschleunigten Verfahren abgewickelt.
Foto: IMAGO/Rust

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Die Sache mit den Amtsanwälten ist nur ein Merkmal des Schnellgerichts. Ein anderes ist, dass sich die Angeklagten selbst verteidigen müssen. Normalerweise hätte auch Piotr O. niemanden auf der Anklagebank, der in seinem Sinne argumentieren würde. Doch heute ist Mittwoch.

Die Strafen treffen die Täter empfindlich, aber sind sie wirklich nachhaltig?

Einen vom Staat bezahlten Strafverteidiger gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen. Dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, wenn der Angeklagte geistig behindert ist oder wenn er sich bereits in Haft befindet. Dieser letzte Punkt kommt Piotr O. zugute.

Im Schnellgericht in Hannover werden mittwochs die Fälle vom Wochenende abgewickelt. Die Beschuldigten wurden am Freitag oder Samstag festgenommen und – anders als bei kleineren Delikten üblich – nicht wieder freigelassen. Viele sind ohne festen Wohnsitz, sodass die Justiz ihnen keine Vorladung schicken kann. Deshalb bleiben sie in der JVA, bis sie einige Tage später dem Richter vorgeführt werden. Dann stellt das Gericht ihnen einen Verteidiger zur Seite.

Im Fall von Piotr O. geht es jetzt darum, wie hoch der Wert des Diebesguts tatsächlich war. Sein Verteidiger weist also darauf hin, dass die Parfüms nur Testflaschen waren, keine reguläre Verkaufsware, für die Rossmann ohnehin nichts bezahlen müsse. Dass der Preis für den Prosecco bei 3,99 Euro liege. Dass der Schaden für den Drogeriemarkt marginal sei. Der Rechtsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 500 Euro. Wenige Minuten später das Urteil: 50 Tagessätze à 15 Euro, insgesamt 750 Euro. Die Vorsitzende unterrichtet O., dass er binnen einer Woche Einspruch einlegen könne.

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Verbringt man als Außenstehender eine Weile im Schnellgericht, kann man ins Grübeln geraten. So unterschiedlich die Angeklagten auch auftreten, so ähnlich sind ihre Schicksale. Der Weg in die Kriminalität wirkt bei vielen fast wie eine logische Konsequenz. Natürlich: Diese Menschen haben gegen Gesetze verstoßen. Manche haben gestohlen, manche zugeschlagen. Ein Staat darf das nicht ignorieren. Doch hat er die richtigen Antworten, wenn dieselben Menschen wie Unverbesserliche immer wieder vor Gericht landen?

Geldstrafen schrecken kaum ab – sagt eine Richterin

In Hannover wird inzwischen jeder zehnte Kriminalfall im „beschleunigten Verfahren“ abgearbeitet. Für die Justiz bedeutet das viel Kleinkram, während die unerledigten Strafverfahren in Deutschland eine Rekordzahl erreicht haben. Und kommen die Täter in Haft, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, wird es teuer. Für alle.

In Niedersachsen kostet ein Haftplatz den Steuerzahler 200 Euro pro Nacht. Es ist einer der Gründe, warum die Debatte immer wieder aufflammt: ob Schwarzfahren, ob kleine Diebstähle wirklich ins Strafrecht gehören. Oder ob die jüngsten Vergehen von Mbarak C. oder Piotr O. nicht zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft gehören, wofür sich etwa der Deutsche Anwaltverein starkmacht.

Zellentrakt im Amtsgericht Hannover: Hier werden die Täter vor den Verfahren kurzzeitig untergebracht.
Foto: dpa/Michael Matthey

Zellentrakt im Amtsgericht Hannover: Hier werden die Täter vor den Verfahren kurzzeitig untergebracht.Icon MaximizeIcon Lightbox Maximize

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Gleichzeitig könne eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ etwas Stabilisierendes haben, sagt eine Richterin, die viel mit Bagatelldelikten zu tun hat. Ein geregelter Tag, drei Mahlzeiten, ein warmes Bett. Geldstrafen wiederum würden nicht abschrecken. Wenn überhaupt, dann erst die Aussicht auf Knast. Nach dieser Logik könnte der nächste Angeklagte im Saal 2041 geläutert aus dem Verfahren hinausgehen.

Leonid S., tief hängende Jeans, ausgebeulter Adidas-Pullover, darunter ein schmächtiger Körper, der in dem Stoff fast verschwindet. Auf dem Papier ein Erwachsener, 18 Jahre alt, der in diesem Moment aber viel jünger wirkt. Vor einer Woche musste S. sich schon mal vor dem Schnellgericht verantworten. Es ging um ein gefälschtes Rezept für Beruhigungs- und Schlafmittel. Dieses Mal geht es um Diebstahl.

„Weitere Straftaten zu begehen, kann nicht die Lösung sein“

S. ist angeklagt, weil er im MediaMarkt im Hauptbahnhof, der direkt neben dem Amtsgericht liegt, teure Ladekabel im Wert von 2.000 Euro gestohlen hat. Die Ware steckte er in einen Rucksack. Einen Ladendetektiv, der ihn beim Hinausgehen aufhalten wollte, verletzte er leicht am Finger.

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Der Junge ist geständig. Er sagt, er sei drogensüchtig. Crack, Amphetamine. Seine Nase ist wund, seine Stimme zittert, bricht fast weg. Weil er kein Geld mehr hatte, habe er seinem Dealer seinen Pass gegeben, als Pfand. Die Kabel wollte er verkaufen, um ihn zurückzubekommen. Die Richterin spricht erst verständnisvoll von einer Zwickmühle, wird dann strenger: „Weitere Straftaten zu begehen, kann nicht die Lösung sein.“

Der Junge nickt.

Er erzählt, dass er sich so durchschlägt, seit er vor etwas mehr als zwei Jahren aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist. Seine Eltern seien tot, beide im Krieg gestorben. Mal übernachte er bei Freunden auf der Couch, mal auf der Straße. Ein hartes Leben. Nur schützt das nicht vor Strafe.

Gegen S. spricht die hohe Rückfallgeschwindigkeit, wie es im Juristendeutsch heißt. Neulich erst zu einer Geldstrafe verurteilt, heute wieder vor Gericht, und diesmal auch wegen Körperverletzung. Muss er ins Gefängnis?

Das längste Verfahren an diesem Tag

Das Urteil „im Namen des Volkes“: eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, aber auf Bewährung, milder als von der Amtsanwältin beantragt. „Da haben Sie noch mal Glück gehabt“, sagt die Vorsitzende. Kurz hatte sie gezögert. Da war die Frage, ob S. nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte, das auch für Heranwachsende bis 21 Jahre gilt. Am Ende entschied sich die Richterin dagegen. Wer seit zwei Jahren allein klarkommen muss, so ihre Begründung, dessen Reifung sei abgeschlossen.

Noch während der Urteilsverkündung werden S. die Handschellen abgenommen. Er solle sich einen Bewährungshelfer suchen, sagt die Richterin, jemanden, der Straffällige betreut. S. beteuert, sich noch heute Hilfe zu organisieren. Ein Bekannter habe Kontakte.

Dann darf er den Saal verlassen. Aber ob er wiederkommt, scheint nicht die Frage zu sein. Sondern wann.

Die Richterin schaut auf die Uhr. 50 Minuten hat der Prozess gegen Leonid S. gedauert. Das längste Verfahren an diesem Tag, mit Abstand.