
Der Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg (Heiner Kiesel)
Der emeritierte Professor der Europa-Universität Viadrina erläuterte die Rolle des Irans. „Es ist ja allseits bekannt, dass der Iran die Hamas im Gazastreifen, die Hisbollah-Miliz im Libanon und die Huthi-Rebellen im Jemen tatkräftig unterstützt hat„. Alle drei seien nicht-staatlich organisierte bewaffnete Gruppen. „Wenn diese unabhängig handelten, und vom Iran nur finanziert und mit Waffen ausgestattet würden, dann wären die Aktivitäten der Gruppen irrelevant für die Frage des Verhältnisses zwischen Israel und dem Iran.“
Der Völkerrechtler verwies auf eine Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ). 1999 habe die Berufungskammer im Fall des Politikers Duško Tadić das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Armee der Republik Serbien in Bosnien-Herzegowina bewertet – und festgestellt: „Wenn ein fremder Staat über solche nicht staatlichen bewaffneten Gruppen eine sogenannte Gesamtkontrolle („Overall Control“) ausübt, dann wird deren Verhalten dem kontrollierenden Staat zugerechnet. Dann ist der bewaffnete Konflikt ein internationaler bewaffneter Konflikt zwischen dem betroffenen Staat einerseits, und dem kontrollierenden Staat andererseits.“
Diese Entscheidung werde von der Völkerrechtswissenschaft überwiegend anerkannt, betonte von Heinegg. Er verstehe deshalb nicht, warum die Situation zwischen Israel und dem Iran nicht ebenfalls als ein bewaffneter internationaler Konflikt bewertet werde, der schon seit Jahren existiert. „Hamas und Hisbollah greifen seit geraumer Zeit Israel an, dies wird dem Iran zugerechnet.“ Daher brauche es keine Diskussion darüber, ob Israel sich auf ein Selbstverteidigungsrecht berufen könne. Israel sei bereits Konfliktpartei – auch wenn das iranische Regime „möglicherweise gar nicht selber aktiv geworden ist“, sondern nur Koordinierung und Planung übernommen habe.
Auslöser der Debatte war die Aussage von Bundespräsident Steinmeier. Dieser hatte in einer Rede im Auswärtigen Amt gesagt: „Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen“. Mit Blick auf den Krieg im Iran sagte Steinmeier: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel“.
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Anders als Bundesregierung – Kritik und Lob für Steinmeiers Völkerrechtsbruch-Aussage zum Iran-Krieg
Diese Nachricht wurde am 29.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.