Newcastle-Krankheit

Tierseuche zurück – Ordnungsamt warnt Geflügelhalter

30.03.2026 – 16:03 UhrLesedauer: 1 Min.

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Hühner (Symbolbild): Das Frankfurter Ordnungsamt spricht wegen einer Tierseuche eine Warnung aus. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Erstmals seit 30 Jahren grassiert die Newcastle-Krankheit wieder in Deutschland. Das Frankfurter Ordnungsamt reagiert – und fordert sofortiges Handeln.

Das Frankfurter Ordnungsamt warnt Geflügelhalter vor der Newcastle-Krankheit und fordert sie auf, den Impfstatus ihrer Tiere sofort zu prüfen. Vergangene Woche traf die Seuche mehrere Betriebe in Bayern und Brandenburg – zum ersten Mal seit rund 30 Jahren tritt sie damit wieder in Deutschland auf.

Betroffen waren große Legehennen-, Puten- und Masthuhnanlagen sowie kleinere Privathaltungen. In Frankfurt und Hessen sind bislang keine Fälle bekannt.

Das Ordnungsamt rät, Nachimpfungen fristgerecht nachzuholen. Wer seine Tiere über das Trinkwasser impft, solle sicherstellen, dass alle Tiere das impfstoffversetzte Wasser tatsächlich aufnehmen. Tränken sollten vor jeder Impfung gründlich gespült werden. Die Nachimpfung solle der Bestandstierarzt persönlich vornehmen – er könne auch einschätzen, ob kürzere Impfabstände sinnvoll seien.

Die Newcastle-Krankheit, auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, befällt vor allem Geflügel. Erkrankte Tiere leiden unter Atemnot, Durchfall und Gleichgewichtsstörungen; bei Hühnern und Puten kann das Virus tödlich verlaufen. Enten und Gänse stecken sich zwar an, zeigen aber meist keine Symptome. Für Menschen ist das Virus nach aktuellem Stand ungefährlich – in seltenen Fällen löst enger Kontakt mit infiziertem Geflügel eine Bindehautentzündung aus.

In der EU gilt die Krankheit als Tierseuche der Kategorie A und ist meldepflichtig. Bricht sie aus, können Behörden Sperrzonen einrichten, Transporte verbieten und betroffene Bestände töten lassen. Für die betroffenen Regionen drohen zusätzlich wirtschaftliche Einbußen durch Handelsbeschränkungen.