
Stand: 30.03.2026 16:16 Uhr
Ein Porsche-Fahrer soll im August 2025 seinen Wagen auf einem Behindertenparkplatz in Hannover abgestellt und dabei einen gefälschten Schwerbehindertenausweis ausgelegt haben. Er steht ab heute vor Gericht.
Dem 71-Jährigen wird Urkundenfälschung vorgeworfen, wie das Amtsgericht Hannover mitteilte. Bei dem gefälschten Schwerbehindertenausweis soll es sich um eine Kopie des Ausweises seines Schwiegervaters gehandelt haben. Laut Anklage sah diese Kopie fast so aus wie das Original – bis auf die handschriftlich ergänzte Gültigkeitsdauer. Das fiel bei einer Polizeikontrolle auf.
Behindertenparkausweis muss sichtbar im Auto liegen
Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Menschen parken, die einen Schwerbehindertenausweis sowie den notwendigen blauen Behindertenparkausweis besitzen. Letzterer muss sichtbar im Auto liegen. Ansonsten wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig – oder man wird abgeschleppt.

Unter anderem in Oldenburg und Osnabrück gibt es deutlich mehr Privatanzeigen. Eine andere Stadt nutzt eine Melde-App.
Schlagwörter zu diesem Artikel