Da die Stadt den Bescheid auf Weisung erlassen muss, wird sie im anstehenden Klageverfahren des CSD e.V. die Beklagte sein – eine juristische Absurdität, die das Ausmaß des Eingriffs illustriert.
Die Landesdirektion: Rechtliche Klarstellung, kein politisches Motiv
Die Landesdirektion begründet ihr Vorgehen mit dem Gebot der Gleichbehandlung: Das Straßenfest habe „überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen“. Der geplante Umzug am 6. Juni bleibe als Versammlung anerkannt. „Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden“, erklärte die Behörde.
CSD e.V. sieht politisch motivierten Angriff
CSD-Vorstandssprecher Ronald Zenker wies das scharf zurück. „Jetzt liegt es schwarz auf weiß vor: Das sächsische Innenministerium verhindert über seine Landesdirektion das politische Straßenfest des Christopher Street Days in Dresden.“ Die Entscheidung sei kein Ergebnis einer ergebnisoffenen Prüfung, sondern Ausdruck politischer Steuerung – „offenbar von ganz oben“. Als Beleg nennt Zenker Innenminister Armin Schuster, der die Prüflinie bereits am 27. Juni 2025 im Sächsischen Landtag angekündigt hatte.
Tatsächlich hatte Schuster in der Plenardebatte zum CSD erklärt, bei gemischten Veranstaltungen müsse künftig geprüft werden, welcher Teil politische Versammlung und welcher Teil Veranstaltung sei. Als Vorbild nannte er den 1.-Mai-Aufzug des DGB in Chemnitz. In derselben Rede hatte er allerdings auch formuliert: „CSDs sind so lange politische Versammlungen, solange eine Teilnahme daran nicht ohne Furcht überall möglich ist“ – und auf dramatisch gestiegene Fallzahlen queerfeindlicher Gewalt in Sachsen verwiesen. Wie diese beiden Aussagen miteinander vereinbar sind, hat das Innenministerium bislang nicht beantwortet.