Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau aus Altdorf (Kreis Südliche Weinstraße) für unzulässig. Scarlet Mc Rae hat eine Essstörung, ernährt sich nur von Trinknahrung und wollte erreichen, dass die Krankenkasse die monatlichen Kosten in Höhe von 482,44 Euro übernimmt. Die Krankenkasse lehnte das ab. Sie berief sich unter anderem darauf, dass Mc Rae nur ein Privatrezept vorgelegt hatte. Das Sozialgericht in Speyer
und das Landessozialgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau aus Altdorf (Kreis Südliche Weinstraße) für unzulässig. Scarlet Mc Rae hat eine Essstörung, ernährt sich nur von Trinknahrung und wollte erreichen, dass die Krankenkasse die monatlichen Kosten in Höhe von 482,44 Euro übernimmt.