Erstmals sollen in Hamburg Unternehmen bei der Annahme öffentlicher Aufträge auf Zahlung beziehungsweise Einhaltung tarifvertraglich orientierter Entgelte und Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Die vom rot-grünen Senat im Zuge einer Reform des Vergabegesetzes beschlossenen Tariftreueregelung solle Lohndumping verhindern und die Tarifbindung stärken, teilte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mit.
Greifen soll die Tariftreueregelung demzufolge bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Wert von 50.000 Euro. Beim Bau liegt die Wertgrenze bei 500.000 Euro. Die Bürgerschaft muss noch zustimmen.
Tariftreue Unternehmen sollen Vorteil erhalten
Hamburg schreibt laut Finanzbehörde pro Jahr allein Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Millionen Euro aus. „Mit den geplanten Änderungen verschaffen wir Auftragnehmern, die nach Tarif bezahlen, einen Wettbewerbsvorteil“, sagte Dressel. „Eine einjährige Vorbereitungs- und Umsetzungszeit gewährleistet, dass sich Behörden und Bieter auf die neuen Tariftreue-Anforderungen gut einstellen können.“
Kritik kam von Gewerkschaftsseite sowie aus Handel und Handwerk. Nach Ansicht der Hamburger DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla ist die Wertgrenze von 500.000 Euro im Baubereich zu hoch. „Es sind gerade die Beschäftigten der kleineren Aufträge mit kürzerer Ausführungszeit im Baubereich, die nun massiv unter Druck kommen werden“, warnte sie.
Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Malte Heyne, sprach von einem falschen Signal. „Schon heute ist die Teilnahmebereitschaft an öffentlichen Ausschreibungen eher gering, vor allem bei Start-ups“, sagte er. „19 Prozent der öffentlichen Aufträge gingen im Jahr 2024 laut Vergabestatistik an das jeweils einzige Unternehmen, das sich beworben hat.“
Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann äußerte die Befürchtung, „dass die neuen Regelungen zusätzliche Bürokratie schaffen und die Beteiligung des Handwerks an öffentlichen Ausschreibungen erschweren“.