Wissenschaftsministerin Schüle bezeichnete den Entwurf als das „modernste, schnellste und flexibelste Berufungs- und Auswahlrecht in Deutschland“. Das Gesetz entscheide über eine „zentrale Zukunftsfrage“ für Brandenburg, nämlich ob die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Mark kämen oder nicht. „Wir machen Brandenburg schneller, attraktiver und wettbewerbsfähiger im Kampf um die klügsten Köpfe weltweit“, erklärte Schüle. Ziel sei es, Berufungsverfahren von oft zwei Jahren auf wenige Monate zu verkürzen.
Der Vorsitzende der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten, Matthias Barth, bezeichnete die Beschleunigung von Berufungsverfahren als „zentralen Hebel“, um die Hochschulen im internationalen Wettbewerb zu stärken. Auch die Flexibilisierung der Studierendenauswahl werde begrüßt. „Eine stärkere Berücksichtigung von Eignung, Motivation und individuellen Kompetenzen erhöht die Qualität der Auswahlentscheidungen und bildet die Grundlage für Studienerfolg, Profilbildung und internationale Attraktivität“, so Barth.