Bislang sind 46 Widersprüche eingegangen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen Straßenbaugebühren wenden, zu deren Zahlung sie Ende 2025 von der Stadt Wuppertal aufgefordert wurden. Denn grundsätzlich sind diese Beiträge seit 2024 abgeschafft in Nordrhein-Westfalen. Durch einen Verfahrensfehler der Stadt könnten sie aber voraussichtlich doch zur Kasse gebeten werden (die WZ berichtete). Damit nicht genug, könnte es allerdings noch weitere Anlieger von Straßenbauarbeiten in Wuppertal treffen.
„Für Straßenbaubeiträge kommen noch einige Dutzend Straßen in Betracht. Die Prüfung zu den betroffenen Straßen im Stadtgebiet ist aber noch nicht abgeschlossen“, wie man im Barmer Rathaus auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt. Kurz vor dem Jahresende waren vorerst 210 Eigentümer aus den Stadtbezirken Barmen, Vohwinkel, Elberfeld und Uellendahl-Katernberg von der Stadt mit der Absicht angeschrieben worden, Straßenbaubeiträge einzufordern. Die Stadt erhob auf den letzten Drücker eine Gesamtsumme von 83 987 Euro, weil sie damit rechnen muss, dass das Land die Beiträge nicht übernimmt. In einem Schreiben entschuldigte sich Verkehrsdezernent Gunnar Ohrndorf sogar für den „letztlich ungünstigen Zeitpunkt“. Denn wie gesagt: Eigentlich sind diese Beiträge seit 2024 in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Aber: Für Baumaßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2018 bis einschließlich 31. Dezember 2023 von den Kommunen beschlossen wurden, sind die anteiligen Straßenbaubeiträge ausdrücklich nicht abgeschafft worden. Sie sollen deshalb erhoben werden, so die Vorgabe vom Land NRW. Auch wenn das nun schon mehr als vier Jahre her ist.
„Uns ist kein neuer
Fördersachstand bekannt“
Die Sache ist einigermaßen vertrackt: Denn normalerweise würden Kosten im Rahmen einer Förderung des Landes NRW durch die NRW-Bank vollständig übernommen. Nicht jedoch in den vorliegenden Wuppertaler Fällen: Dazu hätte die Maßnahme auf Basis eines zuvor beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat der Stadt und seine Ausschüsse beschlossen und im Haushalt verbucht werden müssen. Das ist in Wuppertal aber nicht geschehen. „Derzeit ist eine Änderung der Förderauslegung ungewiss; es ist kein neuer Sachstand bekannt“, so die Stadtverwaltung. Dass die Stadt die in Rede stehenden Baumaßnahmen nicht fortlaufend innerhalb eines Straßen- und Wegekonzepts aktualisiert und somit fördertechnisch abgesichert hat, wird von der Verwaltung mit Personalmangel begründet. „Es wurde von der Rechtsauffassung ausgegangen, dass eine jährliche Aktualisierung ausreichend sei. Der Aufwand, für jedes einzelne Verfahren Gremienbeschlüsse einzuholen, war sehr groß und kaum zu leisten“, teilt das Presseamt der Stadt mit.
Stattdessen forderte die Stadt selbst die betroffenen Anwohner zum Widerspruch auf. Das verleihe ihrer Forderung nach einer Änderung der Förderbestimmungen bei der Landesregierung mehr Gewicht, so der Gedanke. Zahlen müssten die Betroffenen zwar zunächst trotzdem. Aber für eine „Übergangsfrist“ würde man nicht gemahnt. Die Stadt bietet auch eine individuelle Beratung dazu an. Widerspruch hat auch der Wuppertaler Peter Ten-Cate eingelegt, und zwar gegen die Gebühren für eine Baumaßnahme am Abwassersystem in der Jahnstraße in Uellendahl-West, wo er ein Haus besitzt. Der Betrag, den er zahlen soll, bewegt sich zwar nur im dreistelligen Bereich, aber ärgerlich ist es für ihn trotzdem. Er und weitere Hauseigentümer aus der Jahnstraße haben sich zwischenzeitlich auch an den Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) gewandt. Der Interessenverband hat nicht nur ein Muster eines Widerspruchs auf seine Homepage gestellt, die man herunterladen kann. Er will auch ein Musterverfahren in der Sache anstrengen. Derzeit ist das noch nicht möglich, wie die WZ von der Düsseldorfer Pressereferentin des Bunds der Steuerzahler, Katrin Ernst, erfahren hat: „Es gibt noch keinen Musterprozess, weil noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt“, so Ernst.
Thema auch
in der Bezirkspolitik
Der Ärger über Versäumnisse der Stadtverwaltung bei den Straßenbaubeiträgen war auch mehrfach Thema in der Stadtpolitik. Michael-Georg von Wenczowsky, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Cronenberg, hatte der eine Große Anfrage dazu gestellt und bereits gemutmaßt, dass noch etliche weitere Straßen und somit Anwohner betroffen sein würden. Seine Vorwürfe von „Organversagen“ und einem „Schildbürgerstreich“, den die Stadtverwaltung ausgeheckt habe, wiederholt er in einem Telefonat mit der WZ am Montag. Er fordert die zuständigen Leute auf, zu überlegen, ob alle Straßen auch wirklich nach Norm ausgebaut werden müssen oder man die Sache möglicherweise für weniger Geld „in abgespeckter Form“ umsetzen könne. Zu der Frage, warum keine fortlaufende Aktualisierung des Straßen- und Wegekonzepts erfolgte, liegt dem zuständigen Beigeordneten Gunnar Ohrndorf ein von ihm eingeforderter und umfassender Bericht des Ressorts Straßen und Verkehr vor, wie das Presseamt bestätigt. Der Bericht werde derzeit noch ausgewertet. „Der Prüfung schließen sich noch weitergehende verwaltungsinterne Gespräche an. Danach werden die politischen Gremien beteiligt und die Öffentlichkeit informiert“, kündigt die Stadtverwaltung an.
Die in Wuppertal eingeforderten Summen differieren wie berichtet stark. Sie reichen in den Einzelforderungen von 10,25 Euro bis hin zu 6416 Euro. Die Baumaßnahmen in den sechs betroffenen Straßen wurden bereits im Jahr 2021 durchgeführt – und entsprechend vorher beschlossen. Laut dem Ressort Straßen und Verkehr hat nicht nur die Stadt Wuppertal dieses Problem. Auch viele andere Städte in NRW seien betroffen.