Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig verurteilt, weil sie den Hitlergruß gezeigt hat. Laut Landgericht Leipzig wurde ihre Revision verworfen, weil sie nicht fristgerecht begründet wurde. Die 37-Jährige hatte im Januar Revision eingelegt, im März dann aber auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, sie habe sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ entschieden, die Revision nicht weiterzuverfolgen.