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Der Bundestag hat die Nachfolge der Riester-Rente beschlossen. Für Millionen Sparerinnen und Sparer stellt sich nun eine wichtige Frage, die teuer werden kann.

Frankfurt am Main – Es ist beschlossen: Die Riester-Rente wird durch eine neue Form der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge ersetzt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Freitag (27. März) im Bundestag beschlossen. Sparerinnen und Sparer haben damit ab Januar 2027 die Möglichkeit, mit einem sogenannten Altersvorsorgedepot in Fonds, ETFs oder andere Anlagen zu investieren und dafür staatliche Zuschüsse zu kassieren. Möglich ist eine Förderung bis zu 540 Euro pro Jahr.

Eine Rentnerin sitzt am Schreibtisch und überprüft mehrere Dokumente.Immer mehr Menschen überlegen, ihren Riester-Vertrag zu kündigen – nicht zuletzt aufgrund der neuen Reform zur privaten Altersvorsorge. (Symbolbild) © Iuliia Zavalishina/ Zoonar/ Imago

Doch Vorsicht: Wer seinen Riester-Vertrag jetzt kündigt, tappt in eine Finanzfalle. Eine frühzeitige Kündigung gilt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als „schädliche Verwendung“: Das angesparte Kapital wird nicht für den ursprünglichen Zweck – die lebenslange Altersrente – genutzt. In der Folge wird die staatliche Zulage zurückgefordert. Der Anbieter zieht die bisher gewährten Zulagen sowie die über die Steuererklärung in Anspruch genommenen Steuerermäßigungen direkt vom Riester-Guthaben ab. Reicht das Guthaben dafür nicht aus, fordert die DRV den Restbetrag direkt vom Betroffenen zurück.

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Auch Andreas Irion, Präsident der Deutschen Rentenberater, rät bei der Kündigung der Riester-Rente zur Vorsicht: „Mir fallen nur wenige Umstände ein, in denen sich eine Kündigung lohnt“, sagt er zu Bild. Wirklich sinnvoll sei dieser Schritt nur dann, wenn dringend Geld benötigt wird und keine andere Möglichkeit besteht. Wer finanziell unter Druck steht und sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, hat aber eine bessere Alternative: den Vertrag beitragsfrei stellen – also „ruhen lassen“, erklärt die DRV. Demnach bleibt das bisher angesparte Kapital als Altersvorsorge bestehen und wird weiter verzinst.

Wer mit den aktuellen Konditionen des Riester-Vertrags unzufrieden ist, muss ebenfalls nicht kündigen. Laut der DRV ist ein Anbieter- oder Tarifwechsel möglich: Das bestehende Riester-Guthaben wird dabei auf einen neuen Vertrag übertragen – ohne Verlust der staatlichen Förderung. Allerdings können beim Wechsel einmalige Wechselgebühren anfallen, die der neue Anbieter in Rechnung stellt. Betroffenen wird geraten, sich vor Vertragsabschluss damit auseinanderzusetzen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur AltersvorsorgeMythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.Fotostrecke ansehen

Grundsätzlich gilt: Geduld könnte sich auszahlen. Denn wer trotz des neuen, staatlich geförderten Altersvorsorgedepots seinen Riester-Vertrag ruhen lässt, behält sich alle Optionen offen. Wie die Bundesregierung bestätigt, laufen bestehende Verträge trotz der Reform weiter. Es gibt keine automatische Kündigung. (Quellen: dpa, Bundesregierung, Bild, Deutsche Rentenversicherung) (cln)