Wer rund um Ostern spontan noch einkaufen will, sollte in Karlsruhe besser vorher planen: An den Feiertagen gelten in Baden-Württemberg strenge Regeln zur Ladenöffnung.
Gründonnerstag und Karsamstag: Normal einkaufen möglich
Am Gründonnerstag, 2. April, und Karsamstag, 4. April, ist in der Regel alles wie gewohnt: Supermärkte, Bäckereien und Drogerien dürfen öffnen. Viele Geschäfte nutzen den Tag vor den Feiertagen für längere Öffnungszeiten – gerade am Samstag kann es aber voll werden.
Feiertags-Regeln an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag
Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag. In Karlsruhe bleiben deshalb Supermärkte und die meisten Bäckereien geschlossen. Denn: Am Ostersonntag gilt die Drei-Stunden-Ausnahme für Backwaren nicht. Der Paragraph neun Absatz zwei des Ladenöffnungsgesetzes schließt die Öffnung am Ostersonntag ausdrücklich aus.

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Belegte Brötchen in einer Bäckerei-Theke. (Symbolbild)
Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn
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Belegte Brötchen in einer Bäckerei-Theke. (Symbolbild)
Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn
Ausnahmen gelten unter anderem für Apotheken, Tankstellen und an Bahnhöfen oder Flughäfen. Auch am Ostersonntag gilt: Der Einzelhandel bleibt grundsätzlich zu. Wer dringend etwas braucht, muss auf Tankstellen ausweichen. Am Ostermontag bleibt der Einzelhandel ebenfalls geschlossen. Erst ab Dienstag läuft alles wieder regulär an.
Karfreitag: Tanzen ist verboten
Nach dem Feiertagsgesetz Baden‑Württemberg (FTG) gilt am Karfreitag ein landesweites Tanzverbot. Hintergrund ist, dass der Karfreitag im christlichen Kalender als stiller Trauer- und Gedenktag zählt.

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Demo gegen Tanzverbot an Stillen Tagen.
Foto: Felix Hörhager/dpa
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Demo gegen Tanzverbot an Stillen Tagen.
Foto: Felix Hörhager/dpa
In Baden-Württemberg erstreckt sich das Tanzverbot von Gründonnerstag (ab 18 Uhr) bis Karsamstag (bis 20 Uhr). Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants dürfen grundsätzlich geöffnet haben, solange es um normale Bewirtung geht – eine ausgeprägte Party- oder Veranstaltungsatmosphäre sollte dabei aber ausbleiben.
Ob ein Betrieb an den Feiertagen tatsächlich öffnet, liegt im Ermessen der Betreiber. Wer am langen Osterwochenende tanzen möchte, kann von Samstagabend, 4. April, auf Sonntag, 5. April, wieder in Clubs feiern gehen.
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Franziska Gebhard
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