
Stand: 02.04.2026 14:35 Uhr
Ein Porsche-Fahrer soll im August 2025 seinen Wagen auf einem Behindertenparkplatz in Hannover abgestellt und einen gefälschten Schwerbehindertenausweis hineingelegt haben. Damit beschäftigt sich das Amtsgericht.
Wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte, wurde das Verfahren allerdings zunächst ausgesetzt. Grund: Der mutmaßlich gefälschte Ausweis wurde noch einmal zum Dokumentenprüfer der Polizei geschickt. Der Angeklagte habe am Montag vorgetragen, „dass lediglich der originale Schwerbehindertenausweis kopiert wurde und sich bereits ein Rechtschreibfehler im Original befindet“, so der Sprecher. Dies solle nun geklärt werden.
Noch kein neuer Termin für die Hauptverhandlung
Einen neuen Termin für die Hauptverhandlung gibt es laut Amtsgericht Hannover derzeit noch nicht. Dem 71-jährigen Angeklagten wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Bei dem gefälschten Dokument soll es sich um eine Kopie des Ausweises seines Schwiegervaters gehandelt haben. Laut Anklage sah die Kopie fast so aus wie das Original – bis auf die handschriftlich ergänzte Gültigkeitsdauer. Das fiel bei einer Polizeikontrolle auf.
Behindertenparkausweis muss sichtbar im Auto liegen
Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Menschen parken, die einen Schwerbehindertenausweis sowie einen blauen Behindertenparkausweis besitzen. Letzterer muss sichtbar im Auto liegen. Ansonsten wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig – oder man wird abgeschleppt.

Unter anderem in Oldenburg und Osnabrück gibt es deutlich mehr Privatanzeigen. Eine andere Stadt nutzt eine Melde-App.
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