Psychiatrie statt Gefängnis lautet das Urteil im Prozess am Landgericht Mannheim gegen einen 26-Jährigen. Es ging um sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung.

„Wir können den Täter nur dafür sanktionieren, was er getan hat. Nicht dafür, was er angerichtet hat“, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Diese Schäden waren im Prozessverlauf deutlich geworden. So hatte der Mann auf der Toilette der Universitätsbibliothek

Psychiatrie statt Gefängnis lautet das Urteil im Prozess am Landgericht Mannheim gegen einen 26-Jährigen. Es ging um sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung.