Verhandlung am Supreme Court

Trumps Frontalangriff auf die US-Verfassung

Aktualisiert am 03.04.2026 – 06:46 UhrLesedauer: 5 Min.

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US-Präsident Donald Trump präsentiert ein unterschriebenes Dekret (Symbolbild): Trump will das Geburtsortsrecht abschaffen. (Quelle: IMAGO/Aaron Schwartz – Pool via CNP)

Trump rüttelt an einem Grundpfeiler der USA: Wer Amerikaner ist, soll neu definiert werden. Jetzt befasst sich der Supreme Court mit dem Fall.

Trump treibt einen der weitreichendsten Angriffe seiner zweiten Amtszeit voran: Er will das Geburtsortsprinzip (auf Englisch: birthright citizenship) in den USA einschränken. Damit greift seine Regierung ein Verfassungsverständnis an, das in den Vereinigten Staaten seit mehr als einem Jahrhundert als geklärt gilt: Wer auf US-amerikanischem Boden geboren wird, ist in aller Regel auch amerikanischer Staatsbürger.

Der Streit darüber ist deshalb weit mehr als ein neuer Schritt in der Migrationspolitik. Er berührt eine Grundfrage des amerikanischen Selbstverständnisses – und führt zurück in eine Zeit, in der Staatsbürgerschaft offen durch Herkunft und Abstammung definiert wurde.

Am Mittwoch beschäftigte sich das höchste Gericht der USA, der Supreme Court in Washington, mit dem Thema. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regierung den 14. Verfassungszusatz deutlich enger auslegen darf als bisher. Kritiker sehen darin einen Frontalangriff auf geltendes Recht, Unterstützer eine notwendige Korrektur. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zu Trumps Angriff auf das Geburtsortsprinzip.

Im Kern geht es um die Frage, ob Kinder, die in den USA geboren werden, automatisch US-Staatsbürger sind – auch dann, wenn ihre Eltern die US-Staatsbürgerschaft nicht besitzen. Dieses Prinzip stützt sich auf den 14. Verfassungszusatz. Dort heißt es, dass alle in den USA geborenen Menschen, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterstehen, Bürger sind. Über viele Jahrzehnte wurde das so verstanden, dass bis auf die Kinder von Diplomaten alle auf US-Boden geborenen Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.

Trumps Regierung will diese Auslegung nun einschränken. Sie argumentiert, der Verfassungszusatz gelte nicht für Kinder von Menschen ohne legalen Status oder mit nur vorübergehendem Visum. Im Kern wollen Trump und seine Verbündeten die Formulierung „subject to the jurisdiction thereof“ („unter der Gerichtsbarkeit“) im 14. Verfassungszusatz möglichst eng auslegen. Damit stellen sie ein Prinzip infrage, das in den USA bislang als rechtlich weitgehend geklärt galt.

US-Experte Christian Lammert vom John-F.-Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin erklärt auf Anfrage von t-online, rechtlich wäre die Abkehr vom automatischen Geburtsortsprinzip „ein klarer Bruch mit der zentralen Tradition der amerikanischen Verfassungsordnung seit 1868“. Der Verfassungszusatz sei nur geschaffen worden, um zu verhindern, dass politische Mehrheiten jeweils neu definieren, welche Gruppen überhaupt dazugehören.