Die neuen Ausreisebestimmungen für Deutschland haben unter Ukrainern für große Besorgnis gesorgt, doch die meisten Befürchtungen haben sich als übertrieben erwiesen. Wir klären, wen diese Änderungen tatsächlich betreffen und wie das Gesetz funktioniert. Erfahren Sie, was das bedeutet

Rechtsbeistand in Migrationsfragen für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
In den Medien wird derzeit intensiv darüber diskutiert, dass in Deutschland neue Vorschriften in Kraft getreten sind, die Auslandsreisen für Männer im wehrpflichtigen Alter einschränken. Über diese Änderungen berichtet die Berliner Zeitung. Vor dem Hintergrund dieser Meldungen ist unter den Ukrainern, die mit vorübergehendem Schutzstatus oder einer Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik leben, verständlicherweise Besorgnis aufgekommen.
Betrifft das neue deutsche Wehrdienstgesetz Ukrainer mit Aufenthaltsgenehmigung?
Die Wehrpflicht in Deutschland ist, wie in den allermeisten Ländern der Welt, untrennbar mit der Staatsangehörigkeit verbunden. Weder das deutsche Wehrpflichtgesetz noch die neuen Meldevorschriften gelten für Ausländer.
Unabhängig davon, ob Sie sich in Deutschland gemäß § 24 (vorübergehender Schutzstatus), mit einem Arbeitsvisum, einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende oder einer EU-Blue Card aufhalten, bleiben Sie rechtlich gesehen Staatsbürger der Ukraine. Für Sie gelten daher nur die Ein- und Ausreisebestimmungen, die sich aus den Bedingungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis und dem allgemeinen Einwanderungsrecht ergeben. Ukrainer benötigen keine Genehmigung der deutschen Militärbehörden für die Ausreise aus dem Land.
Neue Ausreiseregeln für Männer aus Deutschland im Jahr 2024
Die Regelung, die die Gesellschaft in Aufruhr versetzte, trat bereits im Januar dieses Jahres im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft. Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat die Änderung, obwohl diese Regelung bei den Deutschen selbst viele Fragen aufwirft, praktisch unbemerkt stattgefunden.
Der Kern der Neuerung besteht darin, dass nun alle deutschen Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren verpflichtet sind, eine spezielle Genehmigung einzuholen, wenn sie beabsichtigen, das Land für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu verlassen. Die Ausstellung solcher Dokumente übernimmt das Karrierezentrum des Bundeswehr – eine spezialisierte Einrichtung, die für die Wehrpflicht und die Anwerbung von Zeitsoldaten zuständig ist. Dabei muss die Genehmigung unabhängig davon eingeholt werden, aus welchem Grund ein deutscher Staatsbürger eine längere Reise plant.
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Änderungen im deutschen Wehrpflichtgesetz: Wie es früher war und wie es jetzt ist
Um das Ausmaß der Änderungen zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick auf die frühere Fassung des deutschen Wehrpflichtgesetzes zu werfen. Darin gab es bereits eine Bestimmung, die Wehrpflichtige dazu verpflichtete, eine Genehmigung für einen längeren Auslandsaufenthalt einzuholen. Diese kam jedoch ausschließlich in zwei Extremfällen zur Anwendung: bei einem „Spannungszustand“ aufgrund einer erhöhten äußeren Bedrohung oder bei einem „Verteidigungszustand“, wenn das Staatsgebiet eines bewaffneten Angriffs ausgesetzt war.
Im neuen Gesetz wurde die Bestimmung über die Genehmigungspflicht zwar beibehalten, die Bedingungen für ihre Anwendung wurden jedoch vollständig gestrichen. Das bedeutet, dass die Regelung nun dauerhaft gilt, auch in Friedenszeiten.
Warum hat der Bundeswehr Ausreisegenehmigungen eingeführt?
Das deutsche Verteidigungsministerium bestätigt die Gültigkeit der neuen Regeln, erklärt diese jedoch nicht mit der Vorbereitung auf eine sofortige Mobilmachung, sondern eher mit bürokratischen Notwendigkeiten. Das Hauptmotiv der Bundeswehr ist die Schaffung eines zuverlässigen und aussagekräftigen Militärregisters.
Für das Militär ist es wichtig, genau zu wissen, welche potenziellen Wehrpflichtigen sich im Falle einer Notsituation über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten könnten.
Dabei weist das Gesetz bislang eine Reihe rechtlicher Unstimmigkeiten auf. Das genannte Dokument sieht vor, dass Ausreisegenehmigungen in jedem Fall erteilt werden müssen, d. h., es gibt schlicht keine rechtlichen Gründe für eine Ablehnung. Zudem kann der Bundeswehr bislang nicht sagen, welche konkreten Konsequenzen einen Deutschen erwarten, wenn er ohne diese Bescheinigung ausreist. Derzeit arbeitet die Behörde an der Ausarbeitung konkreterer Regeln für die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Reform der deutschen Bundeswehr und mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht
Die genannte Ausreisebestimmung ist nur ein kleiner Teil einer umfassenden Reform der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage beabsichtigt die Bundesregierung, die Truppenstärke von derzeit 184.000 Personen (einschließlich Reservisten) auf 255.000 deutlich zu erhöhen.
Im Rahmen dieser Pläne wird auch über eine mögliche Rückkehr zur landesweiten Wehrpflicht für alle jungen Männer diskutiert, doch diese Initiative befindet sich noch in der Planungsphase und soll erst später umgesetzt werden. In jedem Fall handelt es sich bei der Reform des Bundeswehr um einen rein internen Prozess Deutschlands, der auf die Bestandsaufnahme der eigenen Ressourcen abzielt und in keiner Weise die Rechte und Freiheiten ukrainischer Flüchtlinge beeinträchtigt.
Wenn Sie Fragen zur Legalisierung oder zur Änderung Ihres Status haben, ist es ratsam, sich vorab professionelle Hilfe zu suchen. Über Visit Ukraine stehen Einwanderungsanwälte zur Verfügung, um Ukrainern bei der Vorbereitung von Dokumenten und der Orientierung in den neuen Vorschriften verschiedener EU-Länder zu helfen.
Zur Erinnerung! Der aufsehenerregende Mord an einem Mitarbeiter des Territorialen Rekrutierungszentrums in Lemberg war ein Wendepunkt für die Diskussion über die Mobilmachung in der Ukraine. Die Regierung kündigte umgehend künftige Änderungen an, die darauf abzielen, Konflikte zu verringern und das Gleichgewicht zwischen den Regionen wiederherzustellen. Erfahren Sie, welche Reformen vorbereitet werden und was sich für Wehrpflichtige ändern wird.
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