Zu Beginn der Gartensaison gilt weiterhin die Empfehlung, in sechs Bereichen des Rhein-Kreises Neuss kein Wasser aus privaten Brunnen zu nutzen. Darauf machen das Kreisumweltamt und das Kreisgesundheitsamt gemeinsam aufmerksam. Die betroffenen Gebiete werden regelmäßig überprüft. Sollten sich neue Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen ergeben, wird die Bevölkerung umgehend informiert.
Betroffen ist unter anderem ein Teilgebiet in Holzbüttgen. Dieses liegt südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße beziehungsweise der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, während die östliche Grenze in Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße parallel zur Straße Am Pfarrzentrum verläuft. Dort wurde im Zuge von Kanalbauarbeiten eine Verunreinigung des Grundwassers mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Ursache ist ein ehemaliger Chemikaliengroßhandel am Kaarster Bahnhof.
Ein weiteres betroffenes Gebiet liegt in Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße. Es wird durch die Bahnstraße, Driescher Straße, Scharnhorststraße und die Vom-Stein-Straße begrenzt und reicht bis zum nördlichen Ortsrand. Hier geht die Grundwasserbelastung ebenfalls auf LCKW zurück, die in den 1990er-Jahren durch den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer früheren chemischen Wäscherei entstanden ist. Durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) konnte die Schadstoffbelastung zwar deutlich reduziert werden, dennoch bestehen weiterhin Restverunreinigungen im Grundwasser.
Unabhängig von der entnommenen Wassermenge wird grundsätzlich davon abgeraten, Grundwasser aus privaten Brunnen zu verwenden – und zwar für folgende Zwecke: als Trinkwasser, zur Zubereitung von Lebensmitteln, zum Waschen von Obst und Gemüse, für Planschbecken oder Gartenduschen, für die Nutzung in geschlossenen Räumen (zum Beispiel in Gewächshäusern, um eine Belastung der Atemluft zu vermeiden) sowie zur Bewässerung von Nutzpflanzen und anderen Gartenbereichen. Die Fachleute der Kreisverwaltung weisen außerdem darauf hin, dass Brunnenwasser-Untersuchungen nur dann verlässliche Ergebnisse liefern, wenn die Proben fachgerecht entnommen und analysiert werden. Werden Proben nicht von geschultem Personal genommen, können die Ergebnisse stark verfälscht sein. Zudem enthalten Standarduntersuchungen häufig nicht alle wichtigen Parameter zur Beurteilung der lokalen Belastung. Verlässliche Aussagen sind daher nur durch Untersuchungen in akkreditierten Laboren möglich.
Darüber hinaus erinnert das Kreisumweltamt daran, dass Brunnenbohrungen und die Entnahme von Grundwasser grundsätzlich anzeige- oder genehmigungspflichtig sind. So kann sichergestellt werden, dass Betroffene im Falle von Verunreinigungen frühzeitig informiert werden. Außerdem müssen Brunnen von zertifizierten Fachbetrieben nach aktuellem technischen Stand gebaut werden. Wer einen Gartenbrunnen oder eine andere Wasserentnahme plant, sollte sich daher frühzeitig an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss wenden.