Ein US-Berufungsgericht hat bestätigt, dass die 69 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme des Videospieleentwicklers Activision Blizzard durch den US-Tech-Konzern Microsoft nicht gegen Kartellgesetze verstößt, und damit der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) einen schweren Schlag versetzt.
Das in San Francisco ansässige 9. US-Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch die Anordnung einer unteren Gerichtsinstanz, wonach die FTC keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung zur Blockierung des Übernahmedeals hat. Nach einstimmiger Auffassung des aus drei Richtern bestehenden Gremium „hat das Bezirksgericht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angewandt und weder sein Ermessen missbraucht noch sich auf eindeutig fehlerhafte Feststellungen gestützt, als es zu dem Schluss kam, dass die FTC keine ausreichenden Beweise vorgelegt hat, um die erforderliche Erfolgsaussicht für ihre Klage zu belegen“. Und weiter: „So hatte die FTC keine ernsthaften Fragen dazu aufgeworfen, ob der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf den relevanten Märkten wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würde.“
Langwieriger Rechtsstreit
Die Entscheidung erging im Rahmen eines Kartellverfahrens, das die FTC Ende 2022 gegen Microsoft angestrengt hatte. Die Behörde ist der Ansicht, dass Microsoft durch die Übernahme des „Call of Duty“-Herstellers Activision Blizzard in die Lage versetzt würde, Konkurrenten seiner Xbox-Spielkonsolen und seines schnell wachsenden Abonnement- und Cloud-Gaming-Geschäfts zu unterdrücken.
Die FTC versuchte zunächst mit der einstweiligen Verfügung zu verhindern, dass Microsoft die Übernahme von Activision Blizzard kurzfristig abschließt. Doch die US-Bezirksrichterin Jacqueline Scott Corley lehnte es im Juli 2023 ab, die Übernahme zu blockieren und gab den Deal frei, weil sie ihn als positiv für Verbraucher bewertete. Microsoft hatte sich unter anderem verpflichtet, zehn Jahre lang „Call of Duty“ auf der Playstation auf Augenhöhe mit der Xbox zu halten. Außerdem habe die Firma mit Nintendo vereinbart, „Call of Duty“ auf die Switch zu portieren, und mehrere Vereinbarungen getroffen, um die Inhalte von Activision auf verschiedene Cloud-Gaming-Dienste zu bringen. Die FTC habe nicht gezeigt, dass die Microsoft-Übernahme von Activision Blizzard den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könne, so die Richterin. Dagegen legte die FTC Berufung ein, die aber abgelehnt wurde.
Darüber hinaus hat die FTC die Fusion separat in einem internen Verwaltungsverfahren angefochten. Dieses Verfahren wurde 2023 während der Amtszeit von Präsident Joseph Biden bis zur Entscheidung des 9. US-Berufungsgerichts auf Eis gelegt. Die nun abgewiesene Klage der FTC zielte darauf ab, das Einfrieren der Activision Blizzard-Übernahme anzuordnen, während die Kartellbehörde ihre administrative Anfechtung fortsetzt.
Widerstand aus den USA und Großbritannien
Gegenwind gegen die Übernahme kam neben den USA auch aus Großbritannien. Auch die britische Kartellbehörde CMA blockierte den Deal vorübergehend, ließ sich letztlich aber durch zusätzliche Zugeständnisse seitens Microsoft umstimmen. „Die neue Vereinbarung wird Microsoft davon abhalten, den Wettbewerb im aufstrebenden Cloud-Gaming-Markt zu behindern“, so die Behörde damals. „Das wird wettbewerbsfähige Preise und Dienstleistungen für britische Verbraucher sicherstellen.“
Kein großer Widerstand kam aus der EU-Kommission, die den Deal bereits im Mai 2023 genehmigte und auf eine neue Prüfung verzichtete, nachdem Microsoft die Übernahme-Struktur als Entgegenkommen an die CMA noch einmal geändert hatte.
Die Activision Blizzard-Übernahme durch Microsoft ist die bisher größte Fusion auf dem Videospielmarkt. Nach der FTC-Niederlage vor dem Berufungsgericht scheint sie nun endgültig über die Bühne zu gehen. Bereits zuvor galt es als sehr unwahrscheinlich, dass die Übernahme nachträglich noch rückgängig gemacht werden könnte.
(akn)