Noch gebe es Verhandlungen mit den Krankenkassen, ob zusätzliche Vergütungen möglich seien, so Schröder. Aber er ist skeptisch: „Ganz ehrlich, die Krankenkassen sagen natürlich auch, warum soll man das aus Versichertenmitteln mit übernehmen? Der Gesetzgeber hat es nicht vorgesehen. Und da schiebt sich der eine dem anderen so die Verantwortung zu.“
Immer mehr junge Absolventinnen und Absolventen kommen auf den Markt. Schätzungsweise an die 100 jährlich in Brandenburg, sagt Professor Günther Esser von der Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung in Potsdam. Auch an seiner Tür klopft der Nachwuchs an. 30 Plätze für angehende Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten könnte er theoretisch anbieten. Doch mit der Weiterbildung ist man hier noch nicht gestartet.
Das liege am Geld, man verhandele über die Höhe der Vergütung mit den Kassen, erzählt Esser. Es gebe keine Zusatzmittel für die Weiterbildung: „Wir müssen einerseits die Weiterbildungskosten übernehmen. Da geht es um die Theorie, die Selbsterfahrung, die Supervision. Und wir müssen zusätzlich natürlich den Weiterbildungsbeauftragten (..) bezahlen“, erklärt Esser.
Die angehenden Psychotherapeuten muss er fest anstellen und ihnen den Tariflohn bezahlen. Esser bezweifelt allerdings, dass er nach Tarif vergüten kann, wenn es keine weiteren Zuschüsse gibt.