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In Europa landen jährlich tausende Tonnen Elektroschrott im Müll – wegen Kabeln, die nicht mehr passen. Eine neue EU-Regel für Laptops soll das ändern.

Brüssel – Millionen Haushalte in Deutschland kennen das gleiche Bild: eine Schublade voller Kabel, die sich kaum voneinander unterscheiden lassen – und trotzdem ist im entscheidenden Moment nie das richtige dabei. Dieses alltägliche Durcheinander hat die Europäische Union jahrelang beschäftigt, und nun nähert sich die finale Stufe einer Lösung, die das für immer ändern soll.

USB-C-Kabel für LaptopNeue Laptops können in der EU nun per USB-C-Kabel aufgeladen werden. © Action Pictures/IMAGO

Eine neue Pflicht betrifft Laptop- und Notebook-Nutzer direkt. Wer in den vergangenen Monaten die Entwicklungen rund um Smartphones und Tablets verfolgt hat, ahnt bereits, in welche Richtung es geht – doch für Laptops galten bislang noch andere Regeln. Das ist nun vorbei.

USB-C-Anschluss wird zur gesetzlichen Pflicht für alle neu verkauften Laptops und Notebooks in der EU

Ab dem 28. April dürfen innerhalb der Europäischen Union nur noch Laptops und Notebooks in den Handel gebracht werden, die über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Die Regelung gilt laut bundesregierung.de für alle Geräte, die per Kabel aufgeladen werden können. Rein kabellos ladende Ausnahmemodelle sind davon befreit. Wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, alle anderen Anschlüsse zu verbieten. Zusätzliche Ports dürfen weiterhin verbaut sein.

Bei Geräten, die mehr als 15 Watt benötigen, schreibt die EU in ihrer Bekanntmachung zusätzlich den Standard USB Power Delivery (PD) vor. Ein einfaches Smartphone-Ladegerät mit 15 oder 20 Watt reicht für die meisten Notebooks also nach wie vor nicht aus. Wer sich ein neues Gerät anschafft, sollte deshalb vorab prüfen, welche Wattzahl sein künftiger Laptop benötigt, und darauf achten, dass das Ladegerät die Kennzeichnung „Extended Power Range (EPR)“ trägt.

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Jahrzehntelang entschied jeder Hersteller für sich, welchen Stecker er seinen Geräten verpasste – Apple setzte auf Lightning, andere auf Micro-USB oder eigene Lösungen. Das Ergebnis war absehbar: Wer mehrere Geräte besaß, benötigte zwangsläufig mehrere Kabel. 38 Prozent der EU-Verbraucher berichteten laut einer Erhebung aus dem Jahr 2020, ihr Gerät mangels passendem Ladegerät schon einmal nicht aufladen zu können.

Der Wendepunkt kam 2022 mit der Novellierung der EU-Funkanlagen-Richtlinie – maßgeblich auf Betreiben Deutschlands, das erfolgreich dafür eintrat, möglichst viele Gerätekategorien einzubeziehen. Seit dem 28. Dezember 2024 gilt laut dem Bundesumweltministerium USB-C bereits für Smartphones, Tablets, Kopfhörer und Co. als Pflichtstandard. Ab 2028 folgen dann weitere Kategorien wie Router und Monitore.

Elektroschrott in Tonnen – das unterschätzte Umweltproblem hinter dem Kabelchaos

Allein durch überflüssige Ladegeräte entstehen in Europa jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Ladegeräte und Kabel, die zwar noch funktionieren, aber für ein neues Gerät nicht mehr passen, landen häufig nicht im Recycling, sondern schlicht im Müll. Dabei enthalten sie Materialien wie Kupfer, Kunststoffe und in manchen Fällen sogar Seltene Erden – Rohstoffe, deren Gewinnung mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden ist.

Die EU-Richtlinie setzt deshalb auch an einem zweiten Hebel an: Hersteller müssen Ladegeräte künftig nicht mehr zwingend im Lieferumfang eines Geräts mitliefern. Verbraucherinnen und Verbraucher können selbst entscheiden, ob sie ein neues Netzteil kaufen oder ein vorhandenes USB-C-Gerät weiternutzen. Diese sogenannte Entbündelung soll nicht nur Verpackungsmüll und unnötige Produktionen vermeiden, sondern auch den Ressourcenverbrauch insgesamt senken. (Quellen: bundesregierung.de, EU-Bekanntmachung, Bundesumweltministerium) (jaka)