Es handelte sich allem Anschein nach um ein gewöhnliches Treffen an einem Winterabend. Doch plötzlich soll einer der beiden Männer ein Messer gezückt und sein Gegenüber lebensbedrohlich verletzt haben. Deshalb muss sich ein Mönchengladbacher jetzt vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Angeklagt ist der Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wie aus den Unterlagen des Landgerichts am Obertorweg in Neuss hervorgeht. Konkret geht es um einen Vorfall am 19. November 2025. Verabredet waren die beiden Männer in Neuss. Dort lebte der Geschädigte in der zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE).

Doch als sie den Weg entlangliefen, soll der Mönchengladbacher plötzlich ein Messer hervorgeholt und seinen Begleiter in der Bauchregion verletzt haben. Die Wunde soll so tief gewesen sein, dass sogar sein Dünndarm betroffen war – das war lebensbedrohlich, wie es heißt.

Es soll an dem Novemberabend eine „Rangelei“ gefolgt haben, bei der der Mönchengladbacher weiterhin versucht haben soll, auf den Mann einzustechen. „Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, hierdurch den Geschädigten zu töten beziehungsweise er soll es zumindest billigend in Kauf genommen haben“, heißt es in den Unterlagen des Gerichts. Die Auseinandersetzung bemerkten auch andere Personen. Ein Zeuge und weitere Sicherheitskräfte konnten den Angeklagten schließlich überwältigen. Der Prozess beginnt am Freitag, 17. April. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Auseinandersetzung in der ZUE für Aufregung sorgt. 2023 gab es nachts einen Streit zwischen drei Bewohnern – hier benutzte ein 27-Jähriger ein Küchenmesser, mit dem er sein Gegenüber verletzte. Die Sicherheitsmitarbeiter überwältigten den Mann nach dem Angriff.