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ARD und ZDF müssen weiter auf eine Entscheidung warten. © Christian Ohde/Imago
Der Bund der Steuerzahler klagt vor Gericht. Wer Recht bekommt, könnte den Rundfunkbeitrag künftig von der Steuer absetzen.
Dortmund – Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Diese könnte den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen. Ein Kläger hatte für das Jahr 2024 rund 220 Euro Rundfunkbeitrag in seiner Steuererklärung geltend gemacht – das Finanzamt lehnte ab. Jetzt soll ein Gericht klären, ob das rechtens ist.
Rundfunkbeitrag-Erstattung: Klage eröffnet neue Tür für alle Deutschen
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 1 K 67/26. Der Kläger hatte die 220,32 Euro als notwendige Aufwendung eingetragen – das Finanzamt wertete sie als private Lebensführung und strich sie.
Der Bund der Steuerzahler hält das für falsch. Laut dem Verband zählt der Zugang zu Rundfunk wie ARD und ZDF selbst zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum – also zu dem, was jeder Mensch zum Leben benötigt.
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Bürgergeld-Empfänger zahlen nicht – Steuerzahler schon
Wer Bürgergeld bekommt, zahlt keinen Rundfunkbeitrag. Der Staat befreit diese Gruppe ausdrücklich von der Gebühr, weil er den Beitrag als existenznotwendig einstuft. In manchen Bundesländern, etwa im Saarland, fließt der Rundfunkbeitrag sogar in die Berechnung der Mindestalimentation für Beamte ein.
So viel Geld käme bei einer Erstattung zurück
Sollte das Finanzgericht der Klage stattgeben, könnten Steuerzahler den Rundfunkbeitrag künftig als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen. Nicht der Beitrag selbst fließt zurück, sondern das zu versteuernde Einkommen sinkt.
Wie viel das konkret bringt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei 20 Prozent wären das rund 44 Euro im Jahr, bei 30 Prozent etwa 66 Euro, beim Spitzensteuersatz knapp 93 Euro – laut einer Berechnung von Inside Digital.
Für normale Einkommensteuerzahler gilt das bisher nicht. Genau darin sieht der Bund der Steuerzahler eine ungleiche Behandlung. Genau das will die Musterklage vor Gericht klären.
Rundfunkbeitrag absetzen: Was Steuerzahler jetzt tun können
Wer die Erstattung nicht verpassen will, sollte den Rundfunkbeitrag bereits jetzt in der Steuererklärung 2025 angeben – auch wenn das Finanzamt ihn wahrscheinlich ablehnt. Gegen einen ablehnenden Bescheid lässt sich Einspruch einlegen und auf das laufende Musterverfahren verweisen.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, den Einspruch mit dem Aktenzeichen 1 K 67/26 zu begründen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. So bleibt der Fall offen, bis das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat.