Die Polizeidirektion Kiel ist am 1. April zu Scherzen aufgelegt. Wie eine Sprecherin am Mittwoch bekanntgab hat, werde zum Beginn des Monats die neue „Blinker-Kontrollgruppe Nord“ im Bezirksrevier Kiel in Betrieb genommen. „Der Inhalt ist offensichtlich als Scherz gemeint, wobei sich dahinter immer eine Botschaft verbirgt“, sagt Polizeisprecherin Babette Weiß.
Jedes Jahr veröffentlicht die Polizeidirektion einen Aprilscherz. „In diesem Jahr ist der Appell, sich verkehrsgerecht und sicher im Straßenverkehr zu verhalten.“
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Ob der offizielle Verteiler der Polizeidirektion ein geeigneter Kanal für einen Scherz ist? Durch den Kern der Botschaft stehe einer Veröffentlichung eines Aprilscherzes nichts im Wege, antwortet die Sprecherin. „Das Blinken ist ein wichtiger Aspekt, den einige Fahrzeugführende nicht immer beherzigen“, erklärt Weiß.
Bußgeld für Blinker-Verstoß steigt durch Gefährdung oder Unfall
Falls Autofahrer nicht blinken, obwohl sie laut Straßenverkehrsordnung dazu aufgefordert sind, kostet sie der Verstoß zehn Euro. Führt der Verstoß zu einer Gefährdung, kommt es laut ADAC zu einem Bußgeld von 35 Euro.
„Kommt es zu einem Unfallgeschehen, bei dem zweifelsfrei festgestellt wird, dass es einen Zusammenhang von Nicht-Blinken und Unfall gegeben hat, können zivilrechtliche Haftungsansprüche in Betracht kommen“, sagt die Sprecherin. Zahlen zu der Häufigkeit solcher Verstöße liegen der Polizei nicht vor.
Unsichtbares Polizeifahrzeug: Damit Personen sich immer an die Regeln halten
Auch 2025 erlaubte sich die Polizeidirektion Kiel einen Aprilscherz und veröffentlichte eine Meldung zum Einsatz neuer unsichtbarer Streifenwagen. „Wir haben festgestellt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer plötzlich an die Regeln halten, sobald sie ein Polizeifahrzeug sehen“, heißt es in der Polizeimeldung vom 1. April 2025. Mit dieser Meldung wollten die Polizeisprecher ebenfalls auf ein Problem im Straßenverkehr aufmerksam machen.
Dass in Zukunft tatsächlich Blinker-Kontrollgruppen auf den Straßen im Norden unterwegs sein werden, kann die Polizeisprecherin nicht mit Sicherheit ausschließen. „Verkehrskontrollen, welche sich nur auf die Ahndung von Verstößen hinsichtlich der Blinker-Nutzung beziehen, sind nicht geplant. Allerdings werden wir dies mit im Blick haben.“