Zweieinhalb Jahre nachdem zehn Klimaaktivisten den Hamburger Flughafen blockiert hatten, hat das Amtsgericht der Hansestadt einen der Aktivisten verwarnt. Der Richter sprach den mittlerweile 21-Jährigen wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs nach dem Jugendstrafrecht schuldig. Die Staatsanwältin hatte 120 Arbeitsstunden gefordert. Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten verkündet.
Amtsrichter Götz Göttsche äußerte Respekt für die Motive der Klimaaktivisten. Sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Zugleich stellte Göttsche fest, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafenblockade laufen Verfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht.
Neben Start- und Landebahnen festgeklebt
Am 13. Juli 2023, am ersten Tag der Sommerferien, hatten zehn Aktivisten der inzwischen aufgelösten Gruppe Letzte Generation einen Zaun am Flughafen aufgeschnitten und sich so Zugang zum Gelände verschafft. Mehrere von ihnen klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest. Der Flugverkehr wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft für fast vier Stunden eingestellt, 68 Flüge wurden annulliert und weitere 14 umgeleitet.
Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Aktivisten mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen. Vor diesem Hintergrund hatte die Staatsanwältin vor dem Amtsgericht noch 120 Arbeitsstunden für den 21-Jährigen gefordert. Der Richter hat es in seinem Urteil aber bei einer Verwarnung belassen.
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