Dreieinhalb Jahre schickt das Augsburger Landgericht einen 38-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, der seiner Ehefrau einen Messerstich in die Seite verpasst hatte. Damit blieben die Richter zwar über der Forderung der Verteidigung, die dem Mann eine Bewährungsstrafe gewünscht hatte. Acht Jahre und sechs Monate wegen versuchten Mordes: So hatte andererseits die Forderung der Staatsanwältin für den Angeklagten gelautet.

  • Michael Siegel

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