(openPR) Die Landschaft des deutschen Erbrechts ist im Frühjahr 2026 so dynamisch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Während das Bundesverfassungsgericht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Erbschaftsteuer steht, sorgen aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und neue steuerliche Pauschbeträge für Bewegung in der Nachlassplanung.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Punkte im Überblick:

Entlastung für Normalerben durch höhere Pauschalen

Eine der wichtigsten praxisnahen Änderungen betrifft die finanzielle Abwicklung von Erbfällen. Seit der letzten Anpassung des Jahressteuergesetzes wurde die Erbfallkostenpauschale deutlich angehoben. Erben können nun pauschal 15.000 Euro statt bisher 10.300 Euro steuerlich geltend machen, um Kosten für Bestattung, Grabmal und die üblichen Nachlassregelungen abzudecken – und zwar ohne dem Finanzamt einzelne Belege vorlegen zu müssen.

BGH stärkt die Freiheit des letzten Willens

In der Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2026 ein wegweisendes Urteil zur Wirksamkeit von Testamenten gefällt. Dabei ging es um die Frage, ob grenzüberschreitende Testamente nach der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland gültig sind, wenn sie lediglich den Formvorschriften des Herkunftslandes entsprechen. Der BGH bejahte dies und stärkte damit die Rechtssicherheit für Menschen mit internationalem Hintergrund.

Zudem festigte ein Urteil aus dem Vorjahr die Position von Erblassern, die beispielsweise ihrem behandelnden Arzt etwas hinterlassen wollen: Ein Verstoß gegen das Berufsrecht des Arztes führt laut BGH nicht automatisch zur Nichtigkeit des Testaments – der Wille des Verstorbenen bleibt das höchste Gut.

Politischer Zündstoff: Die Reform der Betriebsvermögen

Das beherrschende Thema in der politischen Debatte ist jedoch die mögliche Große Reform 2026. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die weitgehenden Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die SPD hat im Januar 2026 bereits ein Gegenmodell vorgelegt: Den sogenannten Lebensfreibetrag. Anstatt alle zehn Jahre neue Freibeträge nutzen zu können, soll jeder Bürger einen einmaligen hohen Betrag, diskutiert werden rund 1 Million Euro, über das gesamte Leben für Schenkungen und Erbschaften erhalten. Im Gegenzug könnten die massiven Privilegien für große Unternehmensnachfolgen fallen.

Fazit: Das Zeitfenster schließt sich

Für Immobilienbesitzer und Unternehmer ist 2026 ein Jahr des Handelns. Da die Immobilienwerte durch das Bewertungsgesetz seit 2023 oft höher angesetzt werden als früher, die persönlichen Freibeträge, wie z. B. 400.000 Euro für Kinder, aber seit 2009 nicht erhöht wurden, droht bei steigenden Werten eine „schleichende Steuererhöhung“.

Tipp von Rechtsanwalt Scholz: Angesichts der möglichen Verschärfungen durch das Bundesverfassungsgericht sollten größere Schenkungen oder Betriebsübergaben noch unter dem aktuell gültigen Recht geprüft werden. Wer jetzt wartet, könnte ab 2027 deutlich stärker zur Kasse gebeten werden.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20, 48143 Münster

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