Knapp acht Monate nach einer Messerattacke ist am Leipziger Landgericht am Donnerstag das Urteil gegen einen 37‑Jährigen gefallen. Er wurde wegen Mordes und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtstrafe verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mord aus Eifersucht
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das Ende der langjährigen, schwierigen Beziehung nicht akzeptieren können und der Frau kein selbstbestimmtes Leben zugestanden. Damit sei das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Zudem sei das Opfer bei dem Angriff arglos gewesen.
Demnach war der Angeklagte im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung der ehemaligen Lebensgefährtin eingedrungen. Dort hatte er laut Kammer die Ex-Partnerin mit einem zehn Zentimeter langen Messer in den Bauch gestochen. Die Frau sei daraufhin aus Panik aus dem Fenster des Kinderzimmers gesprungen.
Messer-Attacke auf Sohn
Im Zimmer habe der 37-Jährige dann 14 Mal auf den gemeinsamen Sohn eingestochen. Warum, blieb bis zum Schluss des Prozesses unklar. Der lebensgefährlich verletzte zehn Jahre alte Junge überlebte dank einer Notoperation. Die Mutter starb wegen der Stichverletzungen im Krankenhaus. Der Ex-Partner und Vater des Kindes war noch am Tatort festgenommen worden. Der Femizid im Stadtteil Reudnitz hatte für Entsetzen und Anteilnahme gesorgt.
Angeklagter zeigte Reue
Zum Auftakt des Prozesses hatte der 37-Jährige den Tathergang unter Tränen geschildert. Noch am Tatort sei er entsetzt über sich selbst gewesen und habe den Notruf getätigt. Seine Verteidigerin Andrea Liebscher erklärte, dass er sich für die Tat verantwortlich sehe und diese zutiefst bereue. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert. Die Verkündung des Urteils war vorige Woche wegen eines Drohanrufs aus der Justizvollzugsanstalt gegen einen Zeugen aus dem direkten Tatumfeld verschoben worden.